Unverzüglichkeit i. S. d. § 16 Abs. 1 S. 2 GmbHG erfordert regelmäßig Einreichung der Gesellschafterliste binnen zwei Wochen nach Vornahme der Rechtshandlung (Anmerkung zu OLG Schleswig, Beschl. v. 20.3.2023 − 2 Wx 56/22)
Freie Auftraggeberkündigung im Anlagenbau: Probleme der vorzeitigen Beendigung von grenzüberschreitenden Anlagenbauverträgen nach deutschem und englischem Recht (Dissertation)
Münsteraner Studien zur Rechtsvergleichung, LIT Verlag 2007, Bd. 124