Keine Prozessführungsbefugnis des GmbH-Gesellschafters für Ansprüche aus § 43 Abs. 2 GmbHG gegen Fremdgeschäftsführer, Anmerkung zu BGH v. 25.2.2022 – II ZR 50/20
Relative Unentziehbarkeit der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis des geschäftsführenden Gesellschafters einer KG, Anmerkung zu BGH v. 13.10.2020 – II ZR 359/18
Pflichtteilsergänzung nach Schenkung in Form der für den Todesfall eines Gesellschafters einer zweigliedrigen GbR vereinbarten Anwachsung seines Anteils beim Überlebenden unter Abfindungsausschluss, Anmerkung zu BGH v. 3.6.2020 – IV ZR 16/19
Bestellung eines Sonderprüfers in einer KG nur auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage bzw. auf Grundlage eines gesellschaftsvertragsändernden Beschlusses, Anm. zu OLG München v. 14.12.2017 - Az. 23 U 1481/17
Die Familienverfassung aus rechtlicher Perspektive
DB 2018, Nr. 22, M26
(Hamburger Kreis Recht der Familienunternehmen/Bochmann)
Einforderung rückständiger Einlagen durch Abwickler zum Ausgleich unter den Gesellschaftern bei Publikums-KG auch ohne gesellschaftsvertragliche Ermächtigung, Anm. zu BGH v. 30.1.2018 - Az. II ZR 95/16
Geschäftsführer: Unwirksamkeit eines von einem einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer vorgenommenen Insichgeschäfts nur bei Nachteil für die GmbH, GmbHR-Kommentar zu BGH v. 18.10.2017 - I ZR 6/16 ("media control")
Gesellschafterliste: Angabe der durch den Nennbetrag des Geschäftsanteils vermittelten prozentualen Beteiligung, GmbHR-Kommentar zu OLG Nürnberg v. 23.11.2017 - Az. 12 W 1866/17
Ausländische GmbH: Verweigerung der Löschung nach Umwandlung in eine Gesellschaft nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats als Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit, GmbHR-Kommentar zu EuGH v. 25.10.2017 - Rs. C-106/16 ("Polbud")
Covenants und die Verfassung der Aktiengesellschaft - Aktienrechtliche Legitimationsbedürftigkeit und Legitimationsfähigkeit von Kreditsicherungsklauseln mit korporativen Bezügen (Dissertation)
Steuerpflicht für Zinsen aus Lebensversicherung bei steuerschädlicher Verwendung des diese absichernden Darlehens, Anmerkung zu BFH v. 4.07.2007 - Az. VIII R 46/06