In weniger als einem Jahr soll § 2b UStG in Kraft treten. Zeit darüber nachzudenken, ob wirklich an alles gedacht ist und was es zwischenzeitlich an Neuigkeiten gibt. Nach wie vor gilt es, die steuerlichen Privilegien für die öffentliche Hand zu sichern. Insbesondere öffentlich-rechtliche Kooperationen und Personalentsendungen sind eine große Herausforderung und in der Praxis gibt es sehr unterschiedliche Signale hierzu. Für viele stellen sich jedoch mittlerweile eher organisatorische Fragen wie die Einhaltung von gesetzlichen Aufzeichnungspflichten, die Verarbeitung elektronischer Belege und die fristgerechte Abgabe vollständiger und zutreffender Steuererklärungen ab 1.1.2025 – wer ist hierfür verantwortlich und wer kontrolliert das? Zu guter Letzt darf ein wichtiger Punkt zur „Gegenfinanzierung“ nicht außer Acht gelassen werden: der Vorsteuerabzug aus den eigenen Aufwendungen. Hier bietet die Finanzverwaltung einige bedeutende Erleichterungen.
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Organisator: Flick Gocke Schaumburg