Update Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht: Unternehmensstrafrecht im Koalitionsvertrag? Fehlanzeige!
Am 24. November 2021 wurde der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition vorgestellt. Die Ausführungen zum Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht fallen knapp aus. Insbesondere bleibt vage, ob die Koalition das Verbandssanktionsgesetz realisiert. Die Planungen werden folgend umrissen.
Im Sommer 2021 scheiterte die Schaffung eines Unternehmensstrafrechts in Form des Verbandssanktionsgesetzes. Der Koalitionsvertrag erwähnt das Verbandssanktionsgesetz nicht. Jedoch sollen die Normen der Unternehmenssanktionen und zur Sanktionshöhe angepasst werden. Zudem soll für Internal Investigations ein Rechtsrahmen normiert werden. Dies war beides bereits Inhalt des Entwurfs zum Verbandssanktionsgesetz.
Der Koalitionsvertrag skizziert folgende Punkte mit Relevanz zum Unternehmensstrafrecht:
Die Ausführungen im Koalitionsvertrag zum Unternehmensstrafrecht fallen naturgemäß knapp aus. Jedoch bleibt der Entwurf hinter den Erwartungen zurück. Im Koalitionsvertrag 2017 waren mehr Ausführungen zu Unternehmenssanktionen mit den wesentlichen Kernelementen des Verbandssanktionsgesetzes enthalten. Nun wird der Wille, das Verbandssanktionsgesetz umzusetzen, nicht verschriftet. Das bedeutet aber nicht zwingend eine Ablehnung des Verbandssanktionsgesetzes. Jedenfalls droht eine Verschärfung der Unternehmenssanktionen und auch der Sanktionshöhe. Offen bleibt, ob die zukünftige Koalition die Regelungen im Ordnungswidrigkeitenrecht anpasst oder ein eigenes Unternehmensstrafrecht realisiert. Die Entwicklung wird insbesondere bei weitreichenden Sanktionen kritisch zu beobachten sein.
Die Schaffung eines Rechtsrahmens für Internal Investigations und eine Regelung des Einsatzes von V-Personen ist zu begrüßen.
Durch Einsatz von Überwachungssoftware, Vorratsdatenspeicherung, Ausbau der Europäischen Staatsanwaltschaft, Verstetigung des Pakts für den Rechtsstaat und Erweiterung von Geldwäschemeldungen steigen Entdeckungsrisiken von Geldwäsche, Steuerhinterziehungen und weitere Unternehmensstraftaten. Die verschärfte Nutzung der Vermögensabschöpfung gegen Organisierte Kriminalität wird die intensive Diskussion zur Abschöpfung bei Wirtschaftsstraftaten weiter anheizen.
Die Bild- und Tonaufzeichnung von Vernehmungen und Hauptverhandlungen ist ein Meilenstein. Dies ermöglicht zielgerichtetere Revisionen, bietet mehr Rechtssicherheit und verbessert den Schutz der Beschuldigten.
Die personelle Aufrüstung des Zolls, Bundeszentralamt für Steuern, BaFin und Financial Intelligence Unit und die Einführung eines Meldesystems von Rechnungen führt zu einer zunehmenden Entdeckung von Steuerstraftaten. Verschärfungen des Steuerhinterziehungstatbestandes stehen zurzeit nicht zur Debatte, aber der Informationsaustausch soll zunehmen.
In allgemeiner Hinsicht ist eine teilweise Entkriminalisierung des Strafrechts zu erwarten. Der Einsatz des Strafrechts gilt für die Koalition nur als Ultima Ratio und sie betont eine systematische Prüfung des Strafrechts auf Handhabbarkeit, Berechtigung und Wertungswidersprüche. Ebenso ist die geplante Überarbeitung der Sanktionen zu begrüßen.
Im Koalitionsvertrag wird eine weitere „Klimaverschärfung“ im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht angedeutet. Insbesondere spricht die Ampel-Koalition die Steigerung der Compliance von Unternehmen an, was Unternehmen als To-Do notieren sollten. Es bleibt unklar, ob ein Unternehmensstrafrecht realisiert wird. Unternehmen sollten die Entwicklung kritisch beobachten und bei drohenden Eingriffen die Bedenken erneut im Gesetzgebungsverfahren vortragen.