Steuerliche Maßnahmen während der Coronavirus-Pandemie
Die OECD hat am 16.3.2020 und 20.3.2020 Empfehlungen veröffentlicht, wie Regierungen und Steuerbehörden die durch die Coronavirus-Pandemie ausgelöste Belastung der Steuerpflichtigen minimieren können. Diese könnten insb. dann zur Anwendung kommen, wenn Steuerpflichtige aufgrund von Liquiditätsproblemen in Schwierigkeiten geraten, ihre Steuererklärungs- und Zahlungspflichten einzuhalten. Die Empfehlungen sollen nationale Steuerverwaltungen unterstützen, geeignete steuerliche Entlastungsmaßnahmen einzuleiten. Sie lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Das OECD-Papier vom 16.3.2020 finden Sie hier.
Das OECD-Papier vom 20.3.2020 finden Sie hier.
Bislang hat das BMF, gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder, durch zwei Schreiben vom 19.3.2020 steuerliche Sofortmaßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus erlassen. Diese sehen erleichterte Anforderungen bei Steuerstundungen, Anpassungen von Vorauszahlungen sowie der Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen vor. Einen Überblick über diese Schreiben finden Sie hier.