Dieser Blog-Beitrag ist in Zusammenarbeit mit unserer französischen Kollegin Marie Clever von Arsene Taxand entstanden.

Der Entwurf des französischen Haushaltsgesetzes 2024 wurde am Mittwoch, den 27. September 2023, veröffentlicht. Die Debatten werden ab dem 17. Oktober in der „Assemblée Nationale“ stattfinden.

Das Haushaltsgesetz enthält Bestimmungen, die für deutsche Unternehmen mit Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten in Frankreich von Relevanz sein können, unter anderem die folgenden zwei Punkte: (i) Verschärfung der Dokumentations-Anforderungen und Korrekturmöglichkeiten bezüglich Verrechnungspreisen und (ii) Verschiebung der Abschaffung der CVAE (Cotisation sur la valeur ajoutée des entreprises).

Verrechnungspreise

Aktuelle Regelung

Gesellschaften mit einem Jahresumsatz von mehr als 400 Mio. EUR sind verpflichtet, eine vollständige Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen, die sie den Steuerbehörden im Falle einer Steuerprüfung vorlegen können müssen (Artikel 13 AA des „Code général des impôts“). Falls eine solche Verrechnungspreisdokumentation nicht vorgelegt werden kann, wenden die französischen Steuerbehörden eine Strafe von 10 Tsd. EUR pro Geschäftsjahr an. 

Das Haushaltsgesetzentwurf 2024 greift die im Mai 2023 angekündigte Verschärfung der Verrechnungspreisprüfungen auf, welche Teil eines Plans zur Bekämpfung von Steuerbetrug sind.

Vorschlag im Haushaltsgesetzentwurf

Der Schwellenwert für die Erstellung einer vollständigen Verrechnungspreisdokumentation soll auf 150 Mio. EUR jährlichen Umsatz (statt 400 Mio. EUR) gesenkt werden.

Außerdem wurde eine neue Maßnahme zur Korrektur von Verrechnungspreisen vorgeschlagen: Wenn die Steuerbehörden im Laufe einer Prüfung feststellen, dass die in der Dokumentation angegebene Verrechnungspreis-Methode nicht tatsächlich angewandt wurde, wird die Differenz zwischen dem bisher erklärten Ergebnis und dem Betrag, der sich bei Anwendung der in der Dokumentation angegeben Methode ergeben hätte, als Gewinnverlagerung vermutet. Zusätzlich würde sich die Beweislast im Falle einer Abweichung umkehren.

Es wird ebenfalls vorgeschlagen, die Strafe für die Nichtvorlage der Dokumentation auf 50 Tsd. EUR zu erhöhen.

Bedeutung

Verrechnungspreise sind ein immer präsenter werdendes Thema für internationale Unternehmen, sowohl (i) quantitativ (i.e. den Schwellenwert und die Strafen betreffend) als auch (ii) qualitativ.

Für die Praxis wäre das Herabsetzen des Schwellenwertes von 400 Mio. EUR Umsatz auf 150 Mio. EUR Umsatz eine signifikante Änderung. Sie würde für viele Unternehmen bedeuten, nun erstmalig eine Verrechnungspreisdokumentation erstellen zu müssen.

Diese Änderung dürfte mehrere tausend kleine und mittlere Unternehmen betreffen, die bislang von der Pflicht zur Erstellung einer ordnungsgemäßen Dokumentation befreit waren.

Darüber hinaus würde die Verrechnungspreisdokumentation quasi zu einer Selbstbindung für die Unternehmen führen, die sich, falls der Gesetzentwurf so akzeptiert wird, streng an die eigens in der Dokumentation dargelegte Verrechnungspreismethodik halten müssen. Die Verrechnungspreisdokumentation müsste daher in Zukunft sehr viel präziser ausgearbeitet werden

Abgabe auf den Mehrwert der Unternehmen (CVAE)

Aktuelle Regelung

Die CVAE (Cotisation sur la valeur ajoutée des entreprises) ist eine dem deutschen Steuerecht nicht bekannte Steuer und wird auf den im Laufe eines Jahres durch ein Unternehmen produzierten Mehrwert erhoben. Die Wertschöpfung wird unter anderem anhand des Umsatzes ermittelt.

Das Haushaltsgesetz 2023 hatte für das Jahr 2023 den Satz der CVAE um die Hälfte gesenkt, wobei die vollständige Abschaffung ab dem 1. Januar 2024 ausdrücklich vorgesehen war.

Der Höchststeuersatz der CVAE für das Jahr 2023 liegt bei 0,375% des geschaffenen Mehrwertes.

Vorschlag im Haushaltsgesetzentwurf

Der Haushaltsgesetzentwurf 2024 sieht nun vor, anstatt der unmittelbaren Abschaffung zum 1. Januar 2024 diese über vier Jahre zu strecken, sodass die vollständige Abschaffung erst im Jahr 2027 erfolgt.

Diese effektiven Steuersätze für die Jahre 2024, 2025 und 2026 würden schrittweise gesenkt, wobei die CVAE-Höchstsätze 0,28%, 0,19% und 0,09% betragen würden.

Bedeutung

Wenn diese Maßnahme tatsächlich eingeführt wird, müssen die Gesellschaften, die bereits mit der Abschaffung gerechnet hatten, ihre Cashflow-Prognosen überarbeiten, denn die jährlichen CVAE-Zahlungen können signifikante Beträge erreichen.