Bereit für den Nachhaltigkeitsbericht?

Fünf Schritte zur erfolgreichen Umsetzung

Was kommt auf den deutschen Mittelstand in Sachen Nachhaltigkeitsbericht zu?

Die Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD) stellt den deutschen Mittelstand vor neue Herausforderungen. Mit Themen der Nachhaltigkeit dürften mittlerweile zwar fast alle Unternehmen des deutschen Mittelstandes in Berührung gekommen sein.

So stellen Banken, Kunden oder Lieferanten Fragen, erbitten Auskünfte, genauso wie das Interesse der Öffentlichkeit steigt. Die Einführung einer erfolgreichen Berichterstattung über eigene Nachhaltigkeitsinformationen ist allerdings oftmals noch nicht erfolgt.

Zukünftig wird dieser Informationsbedarf ausgeweitet und verpflichtet Unternehmen transparenter mit seinen Nachhaltigkeitsinformationen (Datenpunkten) umzugehen. Die EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie wird eine Vielzahl an Unternehmen zu einem Bericht als Teil des Lageberichts verpflichten. Die Berichtspflicht betrifft alle Geschäftsjahre von großen Gesellschaften, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen. Auch für kleine und mittelgroße Unternehmen werden freiwillige Standards einer Berichterstattung eingeführt.

"Wir empfehlen eine frühzeitige Einbindung aller relevanten Abteilungen, Standorte und gegebenenfalls Tochter­gesellschaften."

Dr. Philipp Rottke
Assoziierter Partner

Diese Aufgabe stellt viele Unternehmen vor eine große Herausforderung. Wie lässt sich dies erfolgreich und zugleich effizient gestalten?

Zunächst muss man sich die Frage stellen, welche Bedeutung man dem Thema beimessen möchte. Wie umfassend soll das Thema Nachhaltigkeit im gesamten Unternehmen verankert werden. Dies wirkt sich auf die Umsetzung und Ausgestaltung des Nachhaltigkeitsberichts aus.

Es gilt für die betroffenen Unternehmen die vorhandene Zeit bis zum Start der Berichtspflicht sinnvoll zu nutzen. Wenn Sie sich z.B. bereits mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandergesetzt haben und einen Nachhaltigkeits-Manager implementiert haben, sollte sich dessen Arbeit an den rechtlichen Vorgaben der CSRD, EU-Taxonomie und den einhergehenden ESRS-Standards orientieren. Er sollte sich mit den Vorgaben vertraut machen, um rechtzeitig die Ausgestaltung gemeinsam mit allen relevanten Fachbereichen anzugehen.

Es ist zu empfehlen, sich mit dem Umfang der notwendigen Berichterstattung vertraut zu machen. Welche Nachhaltigkeitsinformationen sind zwingend, welche Themen möglicherweise optional. Das jüngst veröffentlichte Set an ersten branchenübergreifenden ESRS-Standards bildet die Basis. Die weiteren branchenspezifischen ESRS-Standards werden dies im kommenden Jahr noch spezifizieren.

Welche konkreten Maßnahmen sind zu empfehlen, um eine möglichst effiziente und erfolgreiche Umsetzung zu gewährleisten?

Wir empfehlen frühzeitig alle relevanten Abteilungen, Standorte und ggf. Tochtergesellschaften einzubinden, die von den Themen der Nachhaltigkeit im Unternehmen betroffen sind, um möglichst rechtzeitig zu sensibilisieren. Hierzu sind aus unserer Sicht u.a. die folgenden fünf Schritte bedeutsam:

1. Etablieren einer Plattform

Es ist ein Projektteam zu etablieren, welches sich in regelmäßigen Abständen trifft. Das Team sollte Mitglieder der oberen/obersten Verantwortungsebene aller Fachbereiche umfassen, die mit ESG-Themen betraut sind.

2. Wesentlichkeitsanalyse

Das Geschäftsmodell ist zu analysieren. Hierzu sind zwei Perspektiven (doppelte Wesentlichkeit) einzunehmen. Welche Nachhaltigkeitsthemen werden durch das Unternehmen wesentlich beeinflusst und welche Auswirkungen haben externe Einflüsse auf das Unternehmen. Für diese Aufgabe sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, da es die Basis für alle weiteren Schritte darstellt.

3. Bestimmen von Handlungsfeldern

Ergebnis der Analyse sind die zentralen Themen, die einer wesentlichen und intensiveren Bearbeitung bedürfen. Verantwortlichkeiten sind zu verteilen und erste Nachhaltigkeitszielen mit zeitlichen Vorgaben zu definieren und zu diskutieren. Diese Ziele sind zu quantifizieren.

4. Etablieren von Kommunikationswegen

Nachhaltigkeitsinformationen müssen zentral gebündelt und in einem Bericht verarbeitet werden. Hierzu sind effiziente Kommunikationsstandards notwendig. Statt E-Mails mit individuellen Excel-Tabellen auszutauschen und Ineffizienzen entstehen zu lassen, sind einheitliche Kommunikationswege sinnvoll.

5. Berichtswesen/Reporting

Zuletzt sollte das Projektteam sich auf Basis der gesammelten Erkenntnisse auf eine Berichtstruktur einigen (Inhaltsverzeichnis). Weiterhin sollten Kontrollmechanismen implementiert werden, um eine angemessene Datenqualität sicherzustellen (z.B. 4-Augen-Prinzip). Dazu zählen auch Reporting Standards, die sich möglichst in die bestehende IT-Landschaft einbetten lassen.

Gerade die beiden letzten Punkte sind zum Schluss gut abzustimmen. So sind die zu meldenden Informationen aus den verschiedenen Bereichen des Unternehmens mit den identifizierten Bedürfnissen des endgültigen Berichts abzustimmen. Nicht notwendige Daten sollten entsprechend nicht erhoben werden, genauso wie als wesentlich anerkannte Daten rechtzeitig angefragt werden.