Keine Verlängerung der grunderwerbsteuerlichen Nachbehaltensfrist in § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG für vor dem 1.7.2021 verwirklichte Erwerbsvorgänge, Anmerkung zu FG Düsseldorf v. 9.9.2024 - 11 V 1325/24 A (GE)
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