Selbstwiderlegung der Dringlichkeit im Berufungsverfahren in gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzung, Anmerkung zu KG Berlin, Beschluss vom 23.09.2025 – 2 U 52/25
Eintragung der Änderung der Gesellschafter einer GbR im Grundbuch nach Inkrafttreten des MoPeG, Anmerkung zu OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.04.2024 – 20 W 36/24
Teilweise Rechtswidrigkeit der EU-Geldwäscherichtlinie, Anmerkung zu EuGH (Große Kammer), Urteil vom 22.11.2022 – C 37/20, C 601/20 (WM u. a. / Luxembourg Business Registers)
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