

Aktuelle Fragen des Steuerabzugs nach § 50a EStG
Die Digitalisierung wirft in der Praxis zahlreiche Besteuerungsfragen auf. Im Rahmen unserer neuen Veranstaltungsreihe möchten wir Sie regelmäßig über aktuelle Entwicklungen in diesem Bereich informieren. An verschiedenen Veranstaltungsorten werden wir mit Experten aus Finanzverwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft praxisrelevante Themen diskutieren und Lösungsansätze vorstellen.
Die Auftaktveranstaltung am Dienstag, 21. Mai 2019, in Frankfurt am Main behandelt typische digitale und immaterielle Leistungen von Steuerausländern, die beim inländischen Leistungsempfänger eine Pflicht zum Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG auslösen können und deshalb mit erheblichen steuerlichen Haftungsrisiken verbunden sind.
Wir laden Sie sehr herzlich dazu ein!
Dr. Carsten Schlotter Dr. Reimar Pinkernell
Themen
- Offene Fragen des Steuerabzugs bei Software und Datenbanken
- Streitthema „Total Buy-Out“ bei (Software-)Urheberrechten
- Aufwendungen für Onlinewerbung, Social Media und Influencer
- Entwicklungsleistungen und Know-how-Überlassung
- Weitere aktuelle Streitfälle
Zeitlicher Ablauf
15:30 Uhr Eintreffen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
16:00 Uhr Vorträge und Diskussion
18:30 Uhr Networking bei Snacks & Drinks
Es referieren und diskutieren mit Ihnen:
Dr. Reimar Pinkernell, LL.M., Assoziierter Partner, Flick Gocke Schaumburg, Bonn
Dr. Carsten Schlotter, Partner, Flick Gocke Schaumburg, Bonn
Im Anschluss an die Vorträge Podiumsdiskussion mit Sandra Koch, Amtsrätin in der Steuerabteilung, Bundesministerium der Finanzen, Berlin.
Wenn Sie sich online zu dieser Veranstaltung anmelden möchten, folgen Sie bitte diesem Link.
Alle Informationen finden Sie hier.