Am 1. März 2023 trat in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der EU-Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) in Kraft. Das UmRUG erlaubt auf Basis der EU-Umwandlungsrichtlinie erstmalig grenzüberschreitende Formwechsel und Spaltungen; es reformiert das bestehende Verfahren für grenzüberschreitende Verschmelzungen. Für diese Umwandlungsvarianten wird ein standardisiertes Verfahren implementiert, was für die Praxis eine deutliche Steigerung an Rechtssicherheit bedeutet. Aufgrund des dadurch entstandenen transaktionsfreundlichen Umfelds ist die Mobilität von Gesellschaften innerhalb der EU erheblich gesteigert.

Dieser gesellschaftsrechtliche Rahmen ist untrennbar mit dem Steuerrecht verbunden, denn nur bei einer ganzheitlichen Gestaltung kann die Umwandlung steueroptimal durchgeführt werden. Ergänzend zum UmRUG setzte der deutsche Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) ebenfalls die steuerrechtlichen Weichen in Richtung Internationalisierung: Seit dem 1. Januar 2022 können Umwandlungen sowohl innerhalb der EU als auch mit Drittstaatenbezug steuerneutral durchgeführt werden. Denn der Zweite bis Fünfte Teil des Umwandlungssteuergesetzes sind räumlich nicht mehr beschränkt. 
 
Mit unserem Webinar am 19. April bieten wir einen fallbasierten Überblick über die bisherigen und neuen Möglichkeiten internationaler Umstrukturierungen aus gesellschafts- und steuerrechtlicher Perspektive.

Die Veranstaltung findet von 10:00-11:30 Uhr statt.

Eine Anmeldung ist über diesen Link möglich.

Veranstalter: Flick Gocke Schaumburg