Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht | Aktuelles zu Cum/Cum-Gestaltungen – Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung
Die Aufarbeitung von Cum/Cum-Geschäften durch die Behörden läuft und hat Fahrt aufgenommen. Insbesondere wurden auch Steuerstrafverfahren wegen unterlassener Berichtigung nach § 153 AO eingeleitet. Die steuerrechtliche Bewertung von Cum/Cum-Gestaltungen hat sich in der Verwaltungsauffassung und der Rechtsprechung über die letzten Jahre kontinuierlich verändert. Besonders das BMF-Schreiben aus Juli 2021 markiert eine Kehrtwende im Vergleich zum vorherigen BMF-Schreiben aus dem Jahr 2017.
In unserem Webinar führen wir in das Thema Cum/Cum-Gestaltungen ein, geben einen Überblick über die verschiedenen steuerrechtlichen Bewertungen der Finanzverwaltung und Rechtsprechung und beleuchten die Frage, ob eine Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 AO bestehen kann.
Das Webinar findet am 12. März 2025, 10:00 - 10:45 Uhr statt.
Die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Veranstalter: Flick Gocke Schaumburg