Aktuelle Entwicklungen der Quellensteuerentlastung hybrider Gesellschaften - insbesondere BFH v. 11. März 2026 (I R 13/23)
Seit geraumer Zeit ist die Entlastung von Kapitalertragsteuer mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Insbesondere bei US-Inbound-Strukturen mit hybriden Gesellschaften ist zu beobachten, dass das BZSt derzeit die Erstattung von Kapitalertragsteuer systematisch zu verweigern scheint. Das am 28. Mai 2026 veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. März 2026 (I R 13/23) sollte aber geeignet sein, Bewegung in viele Fälle zu bringen.
Im Rahmen unseres Webinars werden wir uns insbesondere den folgenden Fallgestaltungen widmen:
1. Quellensteuerentlastung bei hybriden ZahlungsempfängernDas BZSt lehnt Erstattungsanträge bei hybriden US-Gesellschaften (z. B. LLCs) regelmäßig unter Hinweis auf eine vermeintlich unwirksame Antragstellung und/oder das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für eine 0%-Entlastung ab. Hierzu schafft das Ende Mai veröffentlichte BFH-Urteil vom 11. März 2026 Klarheit zugunsten der Steuerpflichtigen.
2. Quellensteuerentlastung bei hybriden Zahlungsschuldnern („Disregarded Entities“).
Außerdem verweigert das BZSt systematisch die Erstattung, wenn die ausschüttende deutsche Gesellschaft US-steuerlich als „disregarded entity“ behandelt wird. Diese Verwaltungspraxis stützt sich auf eine Interpretation von Art. 1 Abs. 7 DBA Deutschland/USA sowie § 50d EStG, die rechtlich nicht überzeugt.
Das Webinar findet am Mittwoch, den 15. Juli 2026, von 11 bis 12 Uhr statt.
Veranstalter: Flick Gocke Schaumburg