Pillar 2 in der Praxis – was die erste Abgabesaison des GIR im XML-Format gezeigt hat

Die globale Mindeststeuer ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Mit Ablauf der ersten großen Abgabefrist am 30. Juni 2026 wurden weltweit die ersten GloBE Information Returns (GIR) eingereicht. Während in den vergangenen Jahren vor allem über die steuerliche Komplexität von Pillar 2 diskutiert wurde, zeigte die Praxis weitere Herausforderungen: Für viele Konzerne lagen die größten Hürden kurz vor Abgabe in der technischen Erstellung und Übermittlung der XML-Dateien.

Die OECD hat mit dem GIR-XML-Schema grundsätzlich einen einheitlichen Standard geschaffen. Allerdings haben nicht alle Staaten diesen Standard identisch umgesetzt. Während Deutschland und die Niederlande das OECD-Schema weitgehend unverändert übernommen haben, waren in Ländern wie Luxemburg, Frankreich oder Österreich Anpassungen an der XML-Struktur erforderlich. Unternehmen und Softwareanbieter mussten dadurch teilweise mehrere länderspezifische XML-Varianten pflegen.

XML-Geschäftsregeln als größtes praktisches Hindernis

Zusätzliche Herausforderungen entstanden durch nationale Übermittlungsportale mit vorgeschalteten Geschäftsregeln. Diese fungierten faktisch als „Gatekeeper“: Entsprach ein XML-File nicht sämtlichen technischen Prüfanforderungen, war eine Übermittlung nicht möglich.

Erschwerend kam hinzu, dass zahlreiche Finanzverwaltungen sowohl bei der Bereitstellung der Schnittstellen als auch der Übermittlungsportale mit erheblichen technischen Problemen zu kämpfen hatten. Die Folgen reichten von Fristverlängerungen, wie etwa in Belgien bis Ende September 2026, bis hin zu einer erst kurz vor Fristablauf möglichen produktiven Einreichung in Deutschland. Die deutsche Testumgebung stand Unternehmen zudem nur kurzfristig zur Verfügung und war anschließend faktisch kaum nutzbar. Viele Unternehmensgruppen konnten ihre GIR-Dateien daher vor der Abgabe nicht unter realen Bedingungen testen.

Besonders problematisch waren Fälle, in denen OECD-Geschäftsregeln national fehlerhaft umgesetzt wurden. Ein prominentes Beispiel betraf Rundungsdifferenzen. Die OECD sieht vor, dass Berechnungen mit den tatsächlichen Werten erfolgen und erst die im GIR angegebenen Werte gerundet werden. Für berechnungsbasierte Geschäftsregeln ist deshalb eine Toleranz von 1 % vorgesehen. Unter anderem aus diesem Grund wurde die Geschäftsregel 60026 später offiziell zur Nichtanwendung vorgesehen.

In der Praxis wurde diese Toleranz jedoch nicht überall berücksichtigt. Insbesondere in Österreich führten Geschäftsregeln dazu, dass technisch korrekte XML-Dateien zurückgewiesen wurden. Unternehmen mussten XML-Dateien nachträglich anpassen, obwohl die zugrunde liegenden Berechnungen den OECD-Vorgaben entsprachen. In Einzelfällen wurde zur Fristwahrung sogar auf alternative Einreichungswege, beispielsweise die Übermittlung im PDF-Format, ausgewichen.

Fehler und Lücken im OECD-XML-Schema

Die erste Deklarationssaison hat zudem gezeigt, dass auch das OECD-Schema selbst noch nicht vollständig ausgereift war. Bereits im Juni 2026 veröffentlichte die OECD umfangreiche Leitlinien zu technischen Lücken und problematischen Geschäftsregeln (OECD Guidance, Juni 2026). Dazu gehörten unter anderem:

  • fehlende XML-Elemente für bestimmte GIR-Datenpunkte
  • Probleme bei der Abbildung von Artikel-7.1.2-Anpassungen
  • fehlende Felder im Zusammenhang mit Equity Inclusion Elections
  • technische Einschränkungen bei Safe-Harbour-Fällen
  • fehlerhafte Umsetzung des Recast-Themas bei latenten Steuern
  • Geschäftsregeln mit unerwünschten Nebeneffekten

Auch Themen wie Recapture, Recasts sowie die Abgrenzung zwischen Pflichtfeldern und optionalen Feldernführten zu Unsicherheiten. Die OECD veröffentlichte daher konkrete Anleitungen, wie einzelne Sachverhalte vorübergehend über „Additional Data Points“ oder technische Ersatzlösungen im GIR abzubilden sind.

Deaktivierte Geschäftsregeln

Als Reaktion auf die Erfahrungen der ersten Filing-Saison hat die OECD mehrere Geschäftsregeln offiziell zur Nichtanwendung erklärt:

Regel 60025 (ETRRate)

Regel 60026 (TopUpTax)

Regel 70092 (AdditionalTopUpTax)

Regel 70028 (OwnershipPercentage)

Deutschland hat diese Änderungen aufgegriffen. Im BZSt-Pillar-2-Newsletter 05/2026 vom 27. Juli 2026 wurde angekündigt, dass zusätzlich zu den OECD-Regeln auch die nationalen Geschäftsregeln 99017 und 99019 deaktiviert wurden, die die RecJurCode-Befüllung innerhalb der Jurisdiction Sections betrafen.

Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass die Abstimmung zwischen OECD-Vorgaben, nationalen Implementierungen und technischen Übermittlungsportalen noch nicht überall konsistent erfolgt ist. Teilweise mussten Steuerbehörden direkt eingebunden werden, um fehlerhafte Geschäftsregeln zu deaktivieren oder alternative Übermittlungswege zu ermöglichen.

Der nächste große Fokus: Korrekturerklärungen

Mit der erfolgreichen Erstabgabe endet die technische Herausforderung jedoch nicht. Für viele Unternehmensgruppen beginnt nun die Phase der Korrekturerklärungen.

Das GIR-Schema sieht hierfür komplexe Mechanismen mit MessageTypeIndic, DocTypeIndic, DocRefId und CorrDocRefId vor. Korrekturen sind nur auf Basis bereits akzeptierter Meldungen möglich. Zudem müssen betroffene Abschnitte vollständig ersetzt werden; eine Korrektur einzelner Datenfelder ist technisch nicht vorgesehen (Kommunikationshandbuch zum GIR aus Juni 2026).

Vor dem Hintergrund der zahlreichen technischen Anpassungen, deaktivierten Geschäftsregeln und nachträglichen OECD-Klarstellungen ist davon auszugehen, dass die Zahl der Korrekturmeldungen in den kommenden Monaten deutlich steigen wird. Unternehmen müssen deshalb nicht nur die steuerlichen Daten, sondern auch die Historie der eingereichten XML-Dateien, DocRefIds und Referenzierungen revisionssicher dokumentieren.

Fazit

Die erste Pillar-2-Deklarationssaison war weniger von steuerlichen Fragestellungen als von technischen Herausforderungen geprägt. Länderspezifische XML-Anpassungen, unterschiedliche Prüflogiken, fehlerhafte Implementierungen von OECD-Geschäftsregeln und Schwächen des GIR-Schemas haben gezeigt, dass „XML-Compliance“ zu einem eigenständigen Erfolgsfaktor im Pillar-2-Prozess geworden ist.

Mit Blick auf die anstehenden Korrekturerklärungen und die FY2025-Filings wird die Fähigkeit, XML-Dateien effizient zu erstellen, zu prüfen, versionssicher zu verwalten und länderspezifisch zu übermitteln, künftig mindestens ebenso wichtig sein wie die eigentliche Pillar-2-Berechnung. Unsere Pillar 2 Management App unterstützt Unternehmen bereits heute bei der Erstellung von Korrekturerklärungen und hat den Prozess einschließlich der Verwaltung und Referenzierung von Corrected DocRefIds weitgehend automatisiert. Dadurch lassen sich Korrekturmeldungen effizienter, konsistenter und revisionssicher umsetzen.

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