Die Verrechnung von Dienstleistungen ist eine der häufigsten Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen. Sie stellt ebenso häufig einen Schwerpunkt in steuerlichen Betriebsprüfungen im Bereich Verrechnungspreise dar. Dies wirkt sich zwangsläufig auch auf die Gestaltung der Verrechnungspreissysteme und das Verrechnungspreismanagement aus.

Steuerliche Herausforderungen bei der Verrechnung konzerninterner Dienstleistungen

Die Erbringung von konzerninternen Dienstleistungen hat in vielen Konzernen ein beachtliches Transaktionsvolumen. Sie macht daher in vielen steuerlichen Betriebsprüfungen einen Schwerpunkt bei der Überprüfung der Angemessenheit von Verrechnungspreisen aus und zwar unabhängig davon, ob eine Dienstleistungsverrechnung aus dem Ausland ins Inland erfolgt oder umgekehrt. Dies gilt insbesondere in solchen Fällen, in denen Dienstleistungen nicht direkt abgerechnet werden können, sondern indirekt über eine Konzernumlage auf Basis von Aufteilungsschlüsseln.

 

Typischerweise kommen konzerninterne Dienstleistungen in den Bereichen IT, Controlling, Treasury, Marketing, Buchhaltung, Recht, Steuern und Personalwesen vor.

 

Die Kostenaufschlagsmethode stellt bei Dienstleistungen die Regelmethode dar. Sie führt jedoch zu Abgrenzungsproblemen bei der Bestimmung der verrechenbaren Dienstleistungen und deren Abgrenzung gegenüber nicht verrechenbarem Gesellschafteraufwand. Zudem ist der Nachweis der erbrachten Leistungen und die Nutzenstiftung beim Leistungsempfänger.

COVID-19-Pandemie: Aufschub der Leistungsverrechnung?

In der Praxis kommt häufig die Frage auf, ob bei Verlustgesellschaften auf die Verrechnung der Leistungen verzichtet werden darf. Dies ist nach dem Fremdvergleichsgrundsatz problematisch: Werden entsprechende Leistungen im eigenbetrieblichen Interesse einer Konzerngesellschaft genutzt, wird der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter des leistungserbringenden Unternehmens auch gegenüber einer leistungsempfangenden Verlustgesellschaft nicht auf eine Leistungsverrechnung verzichten. Kann somit eine Nichtverrechnung der Leistungen nicht bzw. nur kaum gerechtfertigt werden, ist ein Aufschub der Abrechnung der Dienstleistungsgebühren auch unter fremden Dritten zulässig. Das Nachholen der Leistungsverrechnung kann jedoch nicht unbegrenzt aufgeschoben werden, sondern sollte nach Erreichen der Gewinnsituation vorgenommen werden.

 


 

Neue Transferpreisstudie – jetzt teilnehmen

Zwar wird die Verrechnungspreispraxis konzerninterner Dienstleistungen bereits vielerorts in der betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Literatur diskutiert. Allerdings fehlen bislang empirische Erkenntnisse zu den spezifischen Aspekten dieser Verrechnungspreisthematik.

 

Horváth & Partners Management Consultants und Flick Gocke Schaumburg wollen deshalb das Thema der Verrechnungspreispraxis konzerninterner Dienstleistungen mit einer neuen Transferpreisstudie genauer untersuchen.

 

Die Fragen zum Thema der Verrechnungspreispraxis konzerninterner Dienstleistungen in Ihrem Unternehmen können Sie online beantworten. Die Beantwortung der Fragen wird Sie nicht mehr als etwa 15 Minuten Ihrer Zeit kosten.

 

Zum Fragenbogen gelangen Sie hier:  Link zum Fragebogen

 

Alle Teilnehmer der Transferpreisstudie werden über die Studienergebnisse informiert. Wenn Sie dies wünschen, hinterlassen Sie bitte bei Abschluss der Teilnahme Ihre Kontaktdaten oder übermitteln uns per E-Mail Ihren Wunsch auf Übersendung des Berichts.