Update UK: Neue Richtlinie betreffend die Vermeidung von „Fallstricken“ bei Verrechnungspreisen – Teil 3

Dieser Beitrag ist Teil 3 einer dreiteiligen Blog-Reihe zum Thema: „Update UK: Neue Richtlinie betreffend Vermeidung von „Fallstricken“ bei Verrechnungspreisen“. Hier lesen Sie Beitrag 1 und Beitrag 2.
Die HMRC („His Majesty's Revenue & Customs“ – die Aufsichtsbehörde für Steuern und Abgaben im Vereinigten Königreich) hat am 10. September 2024 neue Compliance-Richtlinien herausgegeben, die die geeignetste Vorgehensweise („best-practice Ansätze“) zur Einhaltung von Verrechnungspreisregelungen beschreiben. Diese Richtlinien umfassen detaillierte Beschreibungen der HMRC über die Rolle der „UK risk leads“ und „transfer pricing specialists“ sowie zu „risikoreichen“ Verrechnungspreisaspekten, wodurch bisher bestehende steuerliche Rechtsunsicherheiten reduziert werden sollen.
Die Ausführungen in Teil 3 der Richtlinie umfassen allgemeine Indikatoren für „risikoreiche“ Ansätze betreffend die Verrechnungspreispolitik. Die (ausweislich der HMRC nicht abschließende) Liste von Risikoindikatoren umfasst dabei:
Teil 3 der Richtlinie gibt Hinweise darauf, welche Bereiche des Liefer- und Leistungsaustauschs im Konzern erwartbare Schwerpunkte einer Prüfung durch die HMRC sein können. Steuerpflichtige sind daher gut beraten, ihre Verrechnungspreise hinsichtlich dieser „Problemfelder“ und „Best-Practice-Ansätze“ zu prüfen. Gleichwohl ist die Aufzählung der Risikoindikatoren nicht abschließend, so dass die Prüfung anderer Verrechnungspreisfelder nicht ausgeschlossen werden kann. Folglich sollte der Compliance-Fokus nicht ausschließlich auf die dort genannten „risikoreichen Verrechnungsaspekte“ begrenzt werden, sondern grundsätzlich sämtliche dokumentationspflichtigen Transaktionen einbeziehen. Insbesondere sollten solche Transaktionen, die ein hohes Volumen und damit ein potenziell hohes Korrekturpotenzial aufweisen, auf ihre Angemessenheit und sachgerechte Dokumentation geprüft werden.
Im Ergebnis ist das Anliegen der HMRC zwar nachvollziehbar, die ausgesprochenen Empfehlungen wirken aufgrund ihres Abstraktionsgrades aber zum Teil auch praxisfern. Jedenfalls sollten Verrechnungspreise im Vereinigten Königreich künftig stärker im Fokus stehen.