Update Mindeststeuer: Neues zum GloBE Information Return
Am 15.01.2025 hat die OECD zahlreiche Dokumente zur Mindeststeuer („Pillar Two“) veröffentlicht. Im Fokus steht der GloBE Information Return, der die globale Berichtspflicht für die mindeststeuerlich relevanten Informationen umfasst.
Es wurden zudem Länderlisten veröffentlicht, die kenntlich machen, welche Jurisdiktionen OECD-konforme Mindeststeuergesetze implementiert haben. Die Listen werden fortgeschrieben und sind bis zum Abschluss des Evaluationsprozesses vorläufig. Diese Statusfeststellung ist für die Anwendung der primären Ergänzungssteuer (IIR) sowie die Anwendung des Safe-Harbours bei anerkannter nationaler Ergänzungssteuer (QDMTT) von Bedeutung.
Schließlich wurde noch eine Administrative Guidance zu Art. 9.1 der OECD-Model-Rules zum Umgang mit latenten Steuern im Übergangsjahr veröffentlicht.
Der GloBE Information Return („GIR“) ist ein standardisierter Informationsbericht. Er ist in Art. 8.1.4 und 8.1.5 OECD-MR geregelt und in Deutschland mit §§ 75, 76 MinStG umgesetzt worden. Der GIR verlangt im Wesentlichen eine nach Ländern gegliederte Auflistung aller Geschäftseinheiten, eine Übersicht über die Konzernstruktur der Unternehmensgruppe, die notwendigen Angaben zur Berechnung des effektiven Steuersatzes je Land und der Mindeststeuerbeträge je Geschäftseinheit sowie der Mindeststeuerbeträge für jedes Steuerhoheitsgebiet.
Der GIR ist für 2024 bis zum 30.6.2026 zu übermitteln. Die Steuererklärungspflicht (§ 95 MinStG) steht daneben.
Mit der neuen Administrative Guidance wird der OECD-Kommentar zu Art. 8.1.5 OECD-MR neben redaktionellen Anpassungen um die Randnummern 24.1 bis 24.4 erweitert:
Im standardisierten Template für den GIR werden die Datenpunkte definiert, die für die global einheitliche Berichterstattung erforderlich sind. Das Template wurde aktualisiert. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der Vorversion umfassen:
Die Datenpunkte des GIR-Templates wurden in ein XML-Schema überführt. Auf dieser technischen Basis können die GIR-Informationen automatisiert an die und zwischen den Steuerverwaltungen übermittelt werden.
Die OECD hat zudem am 15.01.2025 ein Muster für eine völkerrechtliche Vereinbarung veröffentlicht, worin sich die Staaten zu einem automatischen Austausch des GIR verpflichten. Diese Vereinbarung ist erforderlich, damit die Abgabe des GIR in einem anderen Staat (bspw. im Sitzstaat der Mutter) befreiende Wirkung für die inländische Geschäftseinheit hat (Art. 8.1.2 OECD-MR, § 75 Abs. 2 MinStG).