Update Kanada: Strengere Regeln für Verrechnungspreise angekündigt
Mit dem am 18.11.2025 veröffentlichten Gesetzentwurf (Bill C‑15) plant Kanada eine umfassende Verschärfung seiner Verrechnungspreisregelungen. Bislang waren in Kanada Detailfragen zur Anwendung und Auslegung des Fremdvergleichsgrundsatzes nicht gesetzlich geregelt. Der Gesetzentwurf schafft nun klare Vorgaben zur praktischen Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes, zur Verrechnungspreisdokumentation sowie zu den Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflichten. Da die geplanten Neuregelungen bereits für Steuerjahre ab dem 04.11.2025 greifen sollen, sind Konzerne mit in Kanada ansässigen Gesellschaften gut beraten, relevante Geschäftsbeziehungen auf Konformität mit den geplanten Änderungen zeitnah zu überprüfen.
Der Gesetzesentwurf sieht eine Reihe von Klarstellungen zur Verrechnungspreisdokumentation vor. Zwar bleibt es dabei, dass der von der OECD empfohlene und in Deutschland verfolgte dreigliedrige Dokumentationsaufbau – bestehend aus Master File, Local File und Country-by-Country Report – nicht verpflichtend eingeführt wird. Dennoch konkretisiert der Entwurf sowohl die Auslegung des Fremdvergleichsgrundsatzes als auch die Anforderungen an Umfang und Tiefe der Funktionsanalyse:
Überdies soll die Vorlagefrist von Verrechnungspreisdokumentation von drei Monaten auf 30 Tage nach Anfrage durch die kanadische Steuerbehörde verkürzt werden. Die Vorlagefrist deckt sich damit mit den innerstaatlichen Vorgaben des unlängst geänderten § 90 Abs. 4 Satz 2 AO.
Mit der Verkürzung der Vorlagefrist sollen darüber hinaus auch die Sanktionen bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflichten in Kanada verschärft werden. Bislang wurde eine Strafzahlung i.H. des jeweils geringeren Betrags von 10 % der Umsatzerlöse oder CAD 5 Millionen (rund EUR 3,1 Millionen) erhoben. Die Strafzahlung soll nun auf CAD 10 Millionen (rund EUR 6,2 Millionen) erhöht werden. Die prozentuale Strafzahlung (10 % der Umsatzerlöse) soll indes unverändert bestehen bleiben. Im Vergleich zu den nach deutschem Recht vorgesehenen Sanktionen bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflichten (§§ 90 Abs. 3, 162 Abs. 4 AO) fallen die kanadischen Strafen deutlich einschneidender aus.
Der kanadische Gesetzesentwurf reiht sich in eine übergeordnete Entwicklung ein, wonach grenzüberschreitende gruppeninterne Transaktionen zunehmend einem detaillierten steuerlichen Regelwerk genügen müssen. Vor diesem Hintergrund ist es wenig überraschend, dass auch die Aufzeichnungspflichten strengeren Vorgaben unterliegen sollen. Der gesetzliche Verweis auf die OECD‑Verrechnungspreisleitlinien kann hierbei zusätzliche Rechtssicherheit schaffen, da die Leitlinien bei Auslegungsfragen herangezogen werden können. Zugleich eröffnet dies die Möglichkeit, konzernweit etablierte und auf den Empfehlungen der OECD beruhenden Verrechnungspreisrichtlinien bzw. gruppenweite Verrechnungspreismodelle auch in Kanada konsistent umzusetzen.
Die vorgesehene gesetzliche Aufnahme des substance‑over‑form‑Ansatzes in Kanada führt aus deutscher und internationaler Sicht zwar zu keinem grundlegenden Paradigmenwechsel, da die wirtschaftliche Betrachtungsweise und die tatsächliche Risikoübernahme und -kontrolle bereits seit Jahren Bestandteil der Verrechnungspreispraxis sind. Gleichwohl könnte die ausdrückliche gesetzliche Verankerung in Kanada zu einer strengeren Auslegung führen, so dass bestehende Strukturen daraufhin überprüft werden sollten, ob sie auch den künftigen kanadischen Anforderungen standhalten. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Dokumentationsanforderungen sowie der Verkürzung der Vorlagefrist auf 30 Tage nach Anfrage, sind Steuerpflichtige gut beraten, frühzeitig mit der Erstellung der Dokumentationen zu beginnen. Dies gilt umso mehr, als die kanadische Steuerbehörde erfahrungsgemäß eine konsequente und zeitnahe Prüfungspraxis verfolgt.
Obwohl die geplanten gesetzlichen Änderungen Detailfragen zur Auslegung des Fremdvergleichsgrundsatzes klären und damit Rechtssicherheit fördern können, ist absehbar, dass mit ihrer Umsetzung die Anforderungen an Verrechnungspreisdokumentationen und Angemessenheitsanalysen in Kanada deutlich steigen werden. Eine frühzeitige Prüfung der bestehenden Verrechnungspreiskonzepte auf Konformität mit den geplanten Neuerungen ist daher empfehlenswert, um potenzielle Anpassungsbedarfe frühzeitig zu erkennen und entsprechend reagieren zu können.