Umfangreiche Erweiterung des IDW-Rechnungslegungsstandard für Verschmelzungen
Gesellschaftsrechtliche Umwandlungen sind ein fester Bestandteil des Unternehmensalltags. Während die ertragsteuerliche Abbildung durch ein eigenes Gesetz sowie durch umfangreiche BMF-Schreiben geregelt ist, fehlt für die handelsrechtliche Bilanzierung eine gesetzliche Kodifizierung. Diese Lücke füllt seit über zehn Jahren das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) mit gesonderten Rechnungslegungsstandards. Den für Umwandlungsvorgänge grundlegenden Standard zu Verschmelzungen hat der IDW umfangreich überarbeitet und als Entwurf veröffentlicht (IDW ERS FAB 42: „Auswirkung einer Verschmelzung auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss“).
Ausgelöst wurde die Neufassung durch die Notwendigkeit, die Folgewirkungen aus dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) einzuarbeiten. Im Fokus stehen jedoch nicht die eher redaktionellen Anpassungen bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen. Vielmehr sind die bestehenden Regelungen durch die Einarbeitung von Bilanzierungsvorgaben zu praxisrelevanten Sonderfragen ergänzt worden.
Die Verlautbarung äußert sich zu Bilanzierungsfragen für alle an einer Verschmelzung beteiligten Personen, also den übertragenden und den übernehmenden Rechtsträger sowie deren Anteilseigner. Darüber hinaus wird unterschieden, ob das Bewertungswahlrecht nach § 24 UmwG genutzt wird und ob eine Verschmelzung mit oder ohne Kapitalerhöhung erfolgt.
Die grundlegenden Rechnungslegungsgrundsätze, die bereits für den bisherigen Standard das Grundgerüst bilden, bleiben von der Überarbeitung unberührt. Aus Sicht des übernehmenden Rechtsträgers stellt der Vermögensübergang im Rahmen einer Verschmelzung einen Anschaffungsvorgang dar, der mit den tatsächlichen Anschaffungskosten oder mit den Buchwerten zu bewerten ist. Erhalten bleiben die bisher schon bestehenden Bilanzierungs- und Gestaltungsspielräume durch die Anwendung der Wahlrechte aus den Tauschgrundsätzen insbesondere bei der Bewertung auf Ebene der Anteilseigner sowie die Möglichkeit zur gesellschaftsrechtlichen Bestimmung der Anschaffungskosten beim übernehmenden Rechtsträger. In der Literatur werden diese unverändert kritisch hinterfragt.
Der IDW ERS FAB 42 überträgt die bestehenden allgemeinen handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätze auf gängige Fälle der Umwandlungspraxis:
Mit dem bisherigen IDW RS HFA 42 stand bereits ein in sich schlüssiges Konzept für die Bilanzierung von Verschmelzungen zur Verfügung, das sich in der Rechnungslegungspraxis fest etabliert hatte. Durch die Neufassung bleibt dieses Grundkonzept erhalten. Es wird nun durch umfangreiche Regeln für praxisrelevante Sachverhalte erweitert. Die in der Literatur geäußerte Kritik an den handelsbilanziellen Tauschgrundsätzen sowie an der Auslegung des Anschaffungskostenprinzips bei Sacheinlagen wurde bei der Ausarbeitung des überarbeiteten Standardentwurfs hingegen nicht berücksichtigt.