Am 26. November 2025 wurden die Steuer- und Ausgabenpläne der britischen Regierung vorgestellt, mit denen ein positiver Wandel hinsichtlich Wachstum und Lebenshaltungskosten in Großbritannien erreicht werden soll (Budget – Strong Foundations, Secure Future, hier abrufbar). Im Zuge der Veröffentlichung des letztjährigen Haushaltsplans, der tiefgreifende steuerliche Mehrbelastungen vorgesehen hatte, hatte die britische Regierung betont, dass es sich hierbei um eine einmalige Maßnahme handeln würde. Im Vorfeld des diesjährigen Haushaltsplans waren Erwartungen aufgekommen, dass auch der aktuelle Entwurf substanzielle steuerliche Mehrbelastungen vorsehen würde. Dem entgegen erweist sich der von Schatzmeisterin Rachel Reeves vorgelegte Haushaltsentwurf nun als weniger einschneidend als angenommen. Zwar sind in einzelnen Teilbereichen moderate Anhebungen vorgesehen, andere Steuerarten bleiben jedoch unverändert. Zudem eröffnet der Entwurf punktuell neue Gestaltungsoptionen. Im Folgenden beleuchten wir ausgewählte Aspekte des Haushaltsplans.

Teilweise Beibehaltung des Status quo

Bemerkenswert ist zunächst, dass der Haushaltsplan in zentralen Bereichen den Status quo fortschreibt. Entgegen der jüngeren Berichterstattung enthält der Haushaltsplan weder die Einführung einer Wegzugsteuer noch die Normierung einer Vermögenssteuer. Zudem bleiben die Steuersätze in mehreren Kernbereichen unverändert. So sieht der Haushaltsplan bspw. keine Anhebung der Körperschaftsteuer vor (25 %). Zudem bleibt auch eine Verschärfung der Erbschaftsteuer aus, und lebzeitige Schenkungen sind weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei möglich. Ferner bleiben die Steuersätze in zentralen Steuerarten wie der Besteuerung von Kapitalgewinnen unberührt.

Neuerungen in der Ersatzerbschaftsteuer für Excluded Property Trusts

Seit dem 6.4.2025 unterliegen Excluded Property Trusts alle zehn Jahre einer Ersatzerbschaftsteuer, wenn der Trust-Errichter ein sogenannter Long-Term Resident (LTR) ist. Steuerpflichtige qualifizieren als LTR, wenn sie zehn oder mehr Jahre der vorausgehenden 20 Jahre in UK steuerlich ansässig waren. Die Steuerpflicht der LTR endet nicht bereits bei Wegzug aus UK, sondern erst nach einer Karenzzeit von drei bis zehn Jahren der Nichtansässigkeit (sog. Tax tail) – abhängig von der Dauer der Ansässigkeit vor Wegzug. Wenn ein nicht UK-domizilierter Trust-Errichter (Non-Dom) nicht in UK belegenes Vermögen in einen Trust einlegte, unterlag das Trustvermögen vor dem 6. April 2025 nicht der UK Erbschaftsteuer. Mittlerweile unterliegen aber solche (vor Jahrzehnten) von LTR errichtete Trusts der UK Erbschaftsteuer und damit auch der Ersatzerbschaftsteuer (i.H.v. 6 % des Trust-Nettovermögens). Diese Besteuerung wird angewendet, wenn der Trust Vermögen ausschüttet, der Trust-Errichter nicht mehr als LTR qualifiziert oder eine Dekade seit Trust-Errichtung vergangen ist.

In diesem Zusammenhang normiert der Haushaltsentwurf eine Kappungsgrenze i.H.v. 5 Mio. GBP für Trusts, die vor dem 30. Oktober 2024 errichtet worden sind: Fortan können für einen Zehnjahreszeitraum höchstens 5 Mio. GBP Ersatzerbschaftsteuer je Trust erhoben werden. Bei Anwendung der Exit Charge vor Ende des Zehnjahreszeitraums gilt der Höchstwert anteilig. Ergänzend ist zu erwähnen, dass die Obergrenze i.H.v. 5 Mio. GBP erst dann an Relevanz gewinnt, wenn das Trustvermögen über 83 Mio. GBP liegt.

Erbschaftsteuerfreibeträge

Im Vorfeld war über eine Absenkung der Erbschaftsteuerfreibeträge spekuliert worden, die anders als erwartet doch nicht vorgenommen wird. Vielmehr bleiben der allgemeine Freibetrag i.H.v. 325.000 GBP, der zusätzliche Freibetrag für Wohnimmobilien i.H.v. 175.000 GBP und die angekündigte kombinierte Freibetragsgrenze für gewerbliches (Business Property Relief) und landwirtschaftliches Vermögen (Agricultural Property Relief), die ab dem 6. April 2026 1 Mio. GBP beträgt, mindestens bis April 2030 bestehen. Als erfreuliche Neuerung wurde zudem verkündet, dass die nicht voll ausgeschöpften Freibeträge für gewerbliches und landwirtschaftliches Vermögen unter Ehegatten und Lebenspartnern zukünftig übertragbar sind; für andere Personen ist diese Option dagegen nicht vorgesehen. Die Übertragung der Freibeträge soll auch dann möglich sein, wenn ein Ehegatte bereits vor dem 6. April 2026 verstirbt. Darüber hinaus plant das britische Finanzministerium eine Ausweitung der Erbschaftsteuer auf landwirtschaftliches Vermögen, die von natürlichen oder juristischen Personen gehalten bzw. bewirtschaftet werden, die nicht in UK ansässig sind. Während nach bisheriger Rechtslage in diesem Fall nur Wohnimmobilien besteuert werden, soll die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht künftig auch auf landwirtschaftliches Vermögen ausgeweitet werden.

Erhöhung der Besteuerung von Dividenden-, Immobilien- und Kapitaleinkünften um 2 %

Zwar sieht der vorgestellte Haushaltsplan keine Erhöhung der Steuersätze für Veräußerungsgewinne (capital gains tax) vor, doch ist eine zweiprozentige Erhöhung der Steuersätze für Dividenden- (dividend tax), Immobilien- (property tax) und Sparzinseinkommen (savings income tax) geplant. Zur Begründung lautet, dass Einkünfte aus diesen Quellen nicht der Sozialversicherung unterliegen. Diese geplante Erhöhung erfolgt ab dem 6. April 2027 für Immobilien- und Kapitaleinkünfte, was dazu führt, dass der Spitzensteuersatz insoweit auf 47 % steigt. Die Erhöhung der Dividendensätze tritt bereits am 6. April 2026 in Kraft.

Verstärkte Bekämpfung von Steuervermeidungsstrategien

Die britische Regierung betont, dass sie den eingeschlagenen Kurs hinsichtlich der Bekämpfung von Steuervermeidung weiter fortsetzen wird. In diesem Kontext plant das Finanzministerium u.a. ein Gesetz hinsichtlich befristeter Nichtansässigkeit (Gewinne nach Wegzug). Schließlich will die Regierung etwaige Gestaltungen in Bezug auf die Belegenheit von Trustvermögen unterbinden. Ferner werden die Voraussetzungen der Erbschaftsteuerbefreiung für gemeinnützige Trusts verschärft.

Fazit und Ausblick

Die zusätzlichen steuerlichen Belastungen durch den geplanten Haushaltsplan fallen geringer aus als erwartet. Es bleibt jedoch stets eine Frage des konkreten Einzelfalls, in welchem Umfang der Steuerpflichtige von den Änderungen betroffen ist. Für die von Long-Term Residents errichteten Excluded Property Trusts, die mit einem hohen Vermögen ausgestattet sind, dürfte dieses Autumn-Budget hingegen eine positive Nachricht sein. Abzuwarten bleibt, in welcher konkreten Form die geplanten Änderungen umgesetzt werden.