Das Jahr 2026 steht für international tätige Konzerne im Zeichen einer weiter zunehmenden Fragmentierung des internationalen Steuerrechts durch zentrale Reformprojekte, steigende Anzahl an Steuerstreitigkeiten und anhaltende steuerliche Rechtsunsicherheit. Internationale Initiativen der OECD, der Vereinten Nationen und der EU werden die steuerliche Agenda prägen und den vorausschauenden Handlungsbedarf für international tätige Konzerne erhöhen.

Verrechnungspreise: Fokus auf Streitbeilegungsinstrumenten

Verständigungsverfahren, sog. Mutual Agreement Procedures (MAP), gewinnen immer mehr an Bedeutung. Die Zahl grenzüberschreitender Steuerstreitigkeiten, insbesondere im Bereich der Verrechnungspreise, bleibt hoch und macht MAP-Verfahren zunehmend zu einem strategischen Instrument des Steuerrisikomanagements international tätiger Konzerne. Da die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von MAP-Verfahren in vielen Ländern weiterhin über den avisierten 24 Monaten liegt, wird die Bedeutung von präventiven Maßnahmen, wie z.B. bilateralen und multilateralen Advance Pricing Agreements (APA), weiter zunehmen, um im Vorfeld Sicherheit zu erlangen und das steuerliche Risiko langwieriger Betriebsprüfungen und anschließender MAP-Verfahren zu minimieren. International tätige Konzerne können auf Seiten der deutschen Finanzbehörden mit kompetenten APA-/MAP-Teams des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) zusammenarbeiten.

OECD-Verrechnungspreisleitlinien: Update zu konzerninternen Dienstleistungen

Die OECD plant eine Aktualisierung von Kapitel VII der OECD-Verrechnungspreisleitlinien (Intra-Group Services), um die Regeln zu konzerninternen Dienstleistungen im Hinblick auf Herausforderungen bei der Preisgestaltung und Auswirkungen von Technologie/Digitalisierung zu präzisieren.

Angestrebt wird u.a. eine Konkretisierung des Benefit Tests bei Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung bzw. strategischen Dienstleistungen. Gleichzeitig soll deutlicher abgegrenzt werden, dass eine Cost-Plus-Vergütung und ein vereinfachter Benefit Test ohne detaillierten Nutzen-Nachweis vor allem für Low Value Adding Services gelten. Ziel dieser Überarbeitung ist es, alternative Verrechnungspreismethoden für strategische Dienstleistungen zu empfehlen, um in Zukunft Steuerstreitigkeiten sowie Doppelbesteuerungsrisiken zu reduzieren.

OECD-Musterabkommen/-Musterkommentierung 2026

Mit der am 19. November 2025 veröffentlichten Aktualisierung des OECD-Musterabkommens  für Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bzw. dessen OECD-Musterkommentierung, welche 2026 neu veröffentlicht werden, werden wichtige Interpretationen und Klarstellungen u. a. zu internationalen Betriebsstätten (Art. 5), zu verbundenen Unternehmen (Art. 9) sowie zur Streitbeilegung durch Verständigungsverfahren (Art. 25) und mithilfe des Pillar 1 Amount B-Ansatzes der OECD erwartet.

Die deutschen Finanzbehörden haben zur Auslegung von DBAs mit BMF-Schreiben vom 24.12.2025 erneut Stellung genommen. Ist der Wortlaut einer auszulegenden Bestimmung eines DBA zwischen OECD-Mitgliedsstaaten mit einer Bestimmung des OECD-Musterabkommens identisch oder zumindest vergleichbar, ist demnach der OECD-Musterkommentar bei der Auslegung der dem OECD-MA entsprechenden Vorschriften heranzuziehen.

Digitale Besteuerung: Fragmentierung statt globaler Lösung

Mangels Fortschritten bei Pillar 1 ist auch 2026 nicht mit einer globalen Lösung zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft zu rechnen. Stattdessen müssen sich Unternehmen weiterhin auf einen Flickenteppich nationaler Digitalsteuern (DST) einstellen, insbesondere in Europa. Die politische Debatte über eine EU-weite Lösung bleibt zwar präsent, konkrete Umsetzungsschritte sind jedoch kurzfristig nicht zu erwarten.

Pillar 2: Steuerliche Unsicherheiten bei der Konkretisierung der globalen Mindeststeuer

Die Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung (Pillar 2) bleibt ein zentrales Thema. Während die EU und ihre Mitgliedstaaten die sog. GloBE-Regeln bereits weitgehend umgesetzt haben, bestehen international weiterhin erhebliche Divergenzen, insbesondere aufgrund der Position der USA. Die G7 streben daher die Einführung eines side-by-side-Systems an mit dem Ziel, die globale Mindeststeuer der OECD und die US-Mindestbesteuerungsinstrumente (GILTI/BEAT) nebeneinander anzuwenden, um international tätige Konzerne mit einer US-Muttergesellschaft von der globalen Mindeststeuer der OECD zu befreien. Dies wirft grundlegende Rechtsfragen auf und sorgt für Unsicherheit hinsichtlich Reichweite und Anwendung bestimmter Vorschriften der globalen Mindeststeuer der OECD.

Das Jahr 2026 wird zudem durch die ersten verpflichtenden GloBE-Erklärungen (GloBE Information Return) geprägt sein.

EU-Steuerpolitik: Vereinfachung, selektive Einflussnahme und Abkehr von umstrittenen Steuerinitiativen

Die Europäische Kommission setzt 2026 verstärkt auf Vereinfachungen und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit. Im Mittelpunkt stehen Initiativen wie ein Omnibus-Steuerpaket, mit dem u. a. die ATAD- und DAC-Richtlinien gestrafft werden sollen. Gleichzeitig signalisieren neue Vorschläge – etwa eine pauschale Abgabe für EU-ansässige Großunternehmen – dass die EU ihren steuerpolitischen Gestaltungsanspruch weiter ausbaut. Die Rolle des EuGH in seiner Auslegung des Zusammenspiels zwischen EU-Grundfreiheiten und -Sekundärrecht gewinnt bei der Fortentwicklung des EU-Steuerrechts weiter an Bedeutung.

Darüber hinaus hat die Europäische Kommission in ihrem Arbeitsprogramm für 2026 mehrere intensiv debattierte Steuerdossiers zurückgezogen, darunter Vorschläge für Richtlinien zur Umsetzung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer (FTT), zur Festlegung von Vorschriften zur Verhinderung des Missbrauchs von Briefkastenfirmen zu Steuerzwecken (Unshell bzw. ATAD 3), zur Verringerung der Vorzugsbehandlung von Fremdkapital gegenüber Eigenkapital (DEBRA) und über die Verrechnungspreisgestaltung.

Umsatzsteuer und Zölle: Erhöhter Compliance-Aufwand und Zollprüfungen

Im Bereich der Umsatzsteuer rückt die Umsetzung des EU-Maßnahmenpakets ViDA (VAT in the Digital Age) näher, womit erhebliche Auswirkungen auf elektronische Rechnungsstellung (sog. E-Rechnung auf europäischer Ebene), digitale Meldepflichten und Registrierungsanforderungen für digitale Plattformen verbunden sein werden.

Auch europäische Zoll- und Verbrauchsteuerreformen – einschließlich einer EU-Abfertigungsgebühr von 3 Euro für Importe mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro ab dem 1. Juli 2026 – erfordern frühzeitige Anpassungen von Strukturen und internen Prozessen. Außerdem dürfte die Intensität von Zollprüfungen zunehmen, insbesondere hinsichtlich konzerninterner Lieferbeziehungen bzw. Verrechnungspreise.

Arbeiten des UN Tax Committee

In seiner 31. Sitzung Ende 2025 hat sich der Sachverständigenausschuss der Vereinten Nationen für internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen (UN Tax Committee) mit der Aktualisierung des UN-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen entwickelten und Entwicklungsländern (UN-Musterabkommen) und des UN-Handbuchs für die Aushandlung bilateraler Steuerabkommen beschäftigt und entsprechende Unterausschüsse gebildet.

Weitere Unterausschüsse wurden u.a. für die Besteuerung der Rohstoffindustrie, Verrechnungspreise, Steuerverwaltung und künstliche Intelligenz, Umsatzsteuer/GST,  Umweltsteuern, Vermögens- und Solidaritätssteuern sowie für die Besteuerung der digitalisierten und globalisierten Wirtschaft gebildet. Letzterer soll bis zur nächsten Sitzung am 23. bis 26. März 2026 u.a. festlegen, ob die bestehenden UN-Modellregelungen zur Quellenbesteuerung grenzüberschreitender und insbesondere digitaler Dienstleistungen als ausreichend bewertet oder durch gezielte Evaluierung und praxisnahe Umsetzungsleitlinien zur Stärkung der Quellenstaatbesteuerung weiterentwickelt werden sollen.

UN-Steuerpolitik: Rahmenvereinbarung zur internationalen steuerlichen Zusammenarbeit

Die Vereinten Nationen haben ihren ersten Entwurf einer Rahmenvereinbarung zur internationalen Zusammenarbeit in Steuerfragen am 24. Oktober 2025 veröffentlicht (Framework Convention on International Tax Cooperation). Dabei handelt es sich um den Vorschlag eines internationalen Rechtsinstruments, das auf die Verbesserung der globalen Zusammenarbeit im Steuerbereich abzielt, um eine gerechte Verteilung von Besteuerungsrechten, die Besteuerung von hochvermögenden Personen und allgemein eine nachhaltige Entwicklung zu bewirken und illegale Finanzströme, Steuervermeidung sowie Steuerhinterziehung zu verhindern. Dieser von den Mitgliedstaaten geleitete Prozess wird voraussichtlich noch bis 2027 laufen, mit einem Abschluss im Jahr 2026 ist daher nicht zu rechnen.

Fazit

Für international tätige Konzerne wird 2026 ein Jahr erhöhter Komplexität und hoher Prüfungsintensität, insbesondere im Bereich der Verrechnungspreise. Konzerne müssen Steuer-, Finanz- und IT-Funktionen deutlich enger verzahnen, um aufgrund der Kumulation aus Umsatzsteuerreformen, CbCR, DAC-Regimen, Pillar 2-Erklärungen, APA-/MAP-Verfahren und nationalen Sonderpflichten eine Überforderung ihrer Tax Compliance zu verhindern und deren Verteidigungsfähigkeit zu sichern. Eine vorausschauende Steuerstrategie, belastbare Dokumentationen, frühzeitige Vorbereitung auf neue Compliance-Pflichten und die aktive Beobachtung internationaler Entwicklungen sind entscheidend, um steuerliche Risiken zu steuern und Handlungsspielräume zu sichern.