Reform der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Was die Entscheidungen des EU-Parlaments jetzt für deutsche Unternehmen bedeuten

19.12.2025 | FGS Blog
Dr. Philipp Rottke      Maura Hunke

Mit der Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2025 ist klar: Die europäische Nachhaltigkeitsregulierung steht vor einer spürbaren Neuausrichtung. Das im Rahmen des sogenannten Omnibus-I-Pakets verabschiedete Maßnahmenbündel führt zu einer erheblichen Reduktion der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung und unternehmerischen Sorgfaltspflichten. Für viele Unternehmen bedeutet dies kurzfristig Entlastung, zugleich wirft die Reform grundlegende Fragen zur künftigen Transparenz und zur Rolle freiwilliger Standards auf.

Zielsetzung des Omnibus-Verfahrens: Bürokratieabbau und Wettbewerbsfähigkeit

Das Omnibus-Verfahren ist Teil der übergeordneten Strategie der EU, regulatorische Komplexität abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Wirtschaftsraums zu stärken. Nach Ansicht des Gesetzgebers hatten insbesondere die Anforderungen aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) in ihrer ursprünglichen Ausgestaltung zu einem unverhältnismäßig hohen administrativen Aufwand geführt, vor allem für mittelständische Unternehmen.

Neue Schwellenwerte in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Kern der Reform sind deutlich angehobene Schwellenwerte, die den Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsregulierung zugleich erheblich einschränken. Die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD gilt künftig für Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Mio. EUR. Diese Grenzen gelten für eine erstmalige Berichtspflicht ab dem Geschäftsjahr 2027 für alle Unternehmen. Ein Großteil der eigentlich durch die CSRD neu erfassten Unternehmen fällt damit (wieder) aus der Berichtspflicht heraus. Für diese Unternehmen bleibt die Nachhaltigkeitsberichterstattung freiwillig.

Eingrenzung der Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette

Auch die Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette werden erheblich eingegrenzt. Die CSDDD findet künftig nur noch Anwendung auf sehr große Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von über 1,5 Mrd. EUR. Zudem wurde der Anwendungsbeginn auf Juli 2029 verschoben.

Paradigmenwechsel mit Risiken für Transparenz und Vergleichbarkeit

Politisch ist diese Entscheidung Ausdruck eines klaren Paradigmenwechsels: Weg von einer breiten verpflichtenden Regulierung, hin zu einer stärker fokussierten Steuerung großer Marktakteure. Für viele Unternehmen stellt dies zwar eine spürbare Entlastung dar. Gleichzeitig stehen diese Unternehmen allerdings vor der unternehmerischen Frage: Soll ein möglicherweise bereits eingeschlagener Weg hin zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung fortgesetzt werden oder sollen entsprechende Projekte endgültig beendet werden?

Kurzfristig mag ein Verzicht auf die Erfassung von Nachhaltigkeitsdaten als kostensparend sinnvoll erscheinen, mittel- und langfristig dürften allerdings fehlende Daten zu einem Wettbewerbsnachteil führen. Transparenz und Vergleichbarkeit von essenziellen Nachhaltigkeitsinformationen bleiben ein Indikator sowohl z.B. im direkten Kundenwettbewerb als auch als Kriterium für Banken bei der Vergabe von Krediten.

Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung als neue Schlüsselrolle

Genau an dieser Stelle gewinnt die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung an neuer Bedeutung. Auch wenn der Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs (VSME) künftig für viele Unternehmen noch keine gesetzliche Notwendigkeit darstellt, entwickelt er sich zunehmend zu einem strategischen Instrument. Der von der EFRAG entwickelte Standard bietet einen strukturierten, praxisnahen Rahmen für ESG-Informationen, ohne die Komplexität der ESRS-Berichterstattung zu erreichen. Gerade für Unternehmen, die nicht mehr unter die CSRD fallen, kann der VSME helfen, Erwartungen von Banken, Investoren und berichtspflichtigen Geschäftspartnern verlässlich zu erfüllen.

Damit wird der VSME-Standard weniger zur regulatorischen Pflicht als vielmehr zu einem Mittel zur Stabilisierung von Geschäfts- und Vertragsbeziehungen. In einem Umfeld, in dem gesetzliche Berichtspflichten stark reduziert werden, kann eine standardisierte freiwillige Berichterstattung dazu beitragen, Vertrauen zu sichern und Informationsasymmetrien zu vermeiden, insbesondere in Lieferketten, die weiterhin mittelbar von ESG-Anforderungen geprägt sind.

Kritische Einordnung der beschlossenen Erleichterungen

Die nun beschlossenen Erleichterungen sind aus Sicht vieler Unternehmen gewünscht und wirtschaftspolitisch beabsichtigt. Dennoch ist eine kritische Einordnung geboten. Die deutliche Reduktion des Anwendungsbereichs birgt die Gefahr, dass die ursprünglich angestrebte systematische Erfassung nachhaltigkeitsbezogener Risiken nicht in dem vorgesehenen Umfang erreicht wird. Langfristig könnte dies die Zielsetzungen des europäischen Green Deals und die Steuerungswirkung von ESG-Informationen abschwächen.

Fazit: Mehr Freiheit bedeutet mehr Eigenverantwortung

Das Omnibus-I-Paket zieht die Nachhaltigkeitsregulierung nicht zurück, sondern verlagert die Verantwortung von einer breit angelegten gesetzlichen Berichtspflicht hin zu großen Unternehmen und zu freiwilliger, noch eigenverantwortlicher Offenlegung durch andere Marktteilnehmer. Für Unternehmen bedeutet dies, die gewonnene regulatorische Freiheit strategisch zu nutzen. Auch ohne aktuelle gesetzliche Verpflichtung bleibt Nachhaltigkeit ein zentraler Wettbewerbsfaktor, und freiwillige, verhältnismäßige Berichtsstandards wie der VSME können dabei eine wichtige Brückenfunktion übernehmen.