Quick Fixes – Umsetzung im Überblick

02.12.2019

Das internationale Taxand-Netzwerk von Flick Gocke Schaumburg hat auf seiner Homepage einen Überblick über die Umsetzung der sog. Quick Fixes in den verschiedenen Mitgliedstaaten veröffentlicht.

 

Durch den Überblick können die Rechtsanwender schnell erkennen, ob die neuen Umsatzsteuer-Regelungen für den Warenhandel im EU-Binnenmarkt in den für sie wichtigen Konstellationen lückenlos greifen oder ob es Widersprüche zwischen den Ländern und damit umsatzsteuerliche Risiken gibt, die beseitigt werden müssen.

 

Die komplette Übersicht finden Sie hier.

 

Die für Deutschland relevanten Änderungen unter diesem Link.

Hintergrund

Der Warenhandel im EU-Binnenmarkt wird umsatzsteuerrechtlich einheitlich gehandhabt. Die Rechtsharmonisierung erfolgt jedoch nur über Richtlinien, die von den Staaten in ihr nationale Recht (zB UStG) umzusetzen sind. Dabei kann es – trotz der Rechtsharmonisierung – zu kleinen Unterscheiden kommen, die sich bei grenzüberschreitenden Konstellationen auswirken können. Im Zweifel entstehen steuerliche Risiken für die handelnden Unternehmen, zB wenn bestimmte Nachweis- oder Aufzeichnungspflichten nicht eingehalten werden.

 

Die sog. Quick Fixes sind Notmaßnahmen gegen den Mehrwertsteuerbetrug, denen eine spätere grundlegende Reform der umsatzsteuerlichen Regelungen folgen soll.

 

Sie betreffen folgende Bereiche:

  • Nachweise und Aufzeichnungspflichten bei allen grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb der EU
  • Rechtsvereinheitlichung für Reihengeschäfte (Drop Shipments)
  • Rechtsvereinheitlichung über Konsignationslager (Call-off Stocks)