Neues Spiel, neues Glück – was der Koalitionsvertrag für die Zivilgesellschaft vorsieht

Gestern haben CDU, CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag für die neue Legislaturperiode mit dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ veröffentlicht. Dieser enthält auch Aussagen und Vorhaben, die für die Zivilgesellschaft einschließlich gemeinnütziger Organisationen relevant sind. Wir fassen die zentralen Vorhaben zusammen:
Fazit: Der Ansatz „stimmt“. Ein sehr zu begrüßendes Bekenntnis zur Bedeutung von Zivilgesellschaft und ehrenamtlichem Engagement, einige erfreuliche konkrete punktuelle Änderungen, ein erster Anstoß zum dringend erforderlichen Abbau überbordend gewordener Bürokratie. Viele Aussagen bleiben – dem Wesen eines Koalitionsvertrags entsprechend – noch vage. Nach den schönen Worten ist vor der praktischen Umsetzung.
Ausblick: Mit Spannung wird abzuwarten sein, mit welchen konkreten Maßnahmen die neue Bundesregierung insbesondere das Gemeinnützigkeits- und das Vereinsrecht zu „vereinfachen“ gedenkt. Auch mit Blick auf die aktuellen Kursstürze an den Aktienmärkten: Kommt die von Wissenschaft und Praxis geforderte und zuletzt vom Bundesrat lancierte „gemeinnützigkeitsrechtliche Business Judgment Rule“, damit einhergehend die Abkehr vom „Verlustausgleichsmechanismus“ aus Sicht ex post? Kommt der lang ersehnte Bürokratie-Befreiungsschlag? Abseits des Parlamentsbetriebs richtet sich der Blick auf die Finanzverwaltung. Welche jüngeren Urteile des Bundesfinanzhofs wird sie im Anwendungserlass zur Abgabenordnung aufnehmen? Aus Sicht der Praxis wären Äußerungen zur Zweckbetriebseigenschaft digitaler Bildungsleistungen – insbesondere im Lichte des § 65 AO – sehr wünschenswert.
Der gesamte Dritte Sektor, Wissenschaft und Praxis sind nun dazu aufgerufen, sich erneut in die Diskussion um gute Vorschläge für die Praxis einzubringen. Neues Spiel, neues Glück!