Ein Todesfall ist für Angehörige eine Ausnahmesituation. Zugleich stellen sich unmittelbar rechtliche und wirtschaftliche Fragen: Gibt es ein Testament? Wer ist Erbe? Welche Fristen laufen? Wer darf auf Konten zugreifen? Welche Maßnahmen sind nötig, um den Nachlass zu sichern?
Fehler in den ersten Tagen und Wochen können erhebliche Folgen haben. Das gilt besonders, wenn der Nachlass überschuldet ist, mehrere Personen als Erben in Betracht kommen oder Vermögen im Ausland, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder umfangreiche Versicherungen vorhanden sind.
Wir zeigen, welche ersten Schritte geprüft werden sollten.
Testament oder Erbvertrag suchen und aushändigen
Zunächst sollte geklärt werden, ob ein Testament oder Erbvertrag existiert. Wer ein privatschriftliches Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern. Das gilt auch für Schriftstücke, bei denen zweifelhaft ist, ob sie ein wirksames Testament darstellen. Die rechtliche Bewertung nimmt nicht der Finder, sondern das Nachlassgericht vor.
Oft finden sich letztwillige Verfügungen nicht in Aktenordnern oder Bankschließfächern. Auch handschriftliche Notizen können Bedeutung haben. Testamente können auf Notizzetteln, Hotelblöcken, Bierdeckeln oder anderen ungewöhnlichen Schriftstücken errichtet werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg akzeptierte jüngst die auf einem Kneipenblock verfasste Verfügung „Schnucki bekommt alles“. Zudem tauchen häufig mehrere letztwillige Verfügungen auf, deren Verhältnis zueinander zunächst geklärt werden muss.
Werden solche Unterlagen übersehen, zurückgehalten oder vernichtet, kann dies die Erbfolge verfälschen und Haftungsrisiken auslösen.
Erbenstellung und Ausschlagungsfrist prüfen
Nach deutschem Recht geht die Erbschaft grundsätzlich automatisch mit dem Tod auf den oder die Erben über. Eine ausdrückliche Annahme ist nicht erforderlich. Wer die Erbschaft nicht behalten möchte, muss sie form- und fristgerecht ausschlagen.
Fristen ernst nehmen
Die Ausschlagungsfrist beträgt regelmäßig sechs Wochen. Sie beginnt grundsätzlich, sobald der Erbe vom Erbfall und vom Grund seiner Erbenstellung Kenntnis hat. Bei einer Erbeinsetzung durch Testament oder Erbvertrag beginnt die Frist nicht vor Bekanntgabe durch das Nachlassgericht. Bei bestimmten Auslandsbezügen kann sie sechs Monate betragen. Nach Ablauf der Frist gilt die Erbschaft regelmäßig als angenommen.
Keine vorschnelle Annahme auslösen
Ist die Erbschaft angenommen, kann der Erbe sie grundsätzlich nicht ausschlagen. Eine Annahme kann auch durch das Verhalten des Erben erfolgen. Kritisch und als Annahme gewertet werden können etwa der Verkauf von Nachlassgegenständen, die Auflösung von Konten, die Verteilung von Vermögen oder die Beantragung eines Erbscheins. Reine Sicherungsmaßnahmen sind dagegen zulässig, sollten aber dokumentiert werden.
Nachlass sichern und Überblick verschaffen
Der Nachlass sollte zunächst gesichert werden. Dazu gehören insbesondere Unterlagen, Schlüssel, Bank- und Versicherungsdokumente, digitale Zugänge (bspw. E-Mail-Accounts), Wertgegenstände, Immobilienunterlagen und Gesellschaftsverträge. Ziel ist nicht die Verteilung des Nachlasses, sondern dessen Erhalt bis zur rechtlichen Klärung.
Bei Immobilien und Unternehmensbeteiligungen ist besondere Sorgfalt geboten. Finanzierungen und gesellschaftsvertragliche Nachfolgeklauseln können erheblichen Einfluss auf Handlungsrechte, Haftung und den wirtschaftlichen Wert des Nachlasses haben.
Grundbücher und Handelsregister müssen berichtigt werden; die Grundbuchberichtigung ist innerhalb von zwei Jahren ab dem Erbfall gerichtsgebührenfrei.
Auch steuerliche Pflichten sollten frühzeitig berücksichtigt werden. Erwerbe von Todes wegen sind dem zuständigen Finanzamt grundsätzlich binnen drei Monaten anzuzeigen, soweit keine Ausnahme greift.
Vollmachten und Kontobewegungen kontrollieren
Vollmachten enden nicht zwingend mit dem Tod; transmortale Vollmachten wirken über den Tod hinaus. Postmortale Vollmachten werden erst nach dem Tod wirksam. Bevollmächtigte können damit unter Umständen weiterhin handeln.
Erben sollten daher zeitnah prüfen, welche Vollmachten bestehen, ob Kontobewegungen erfolgt sind und ob ein Widerruf geboten ist. Zugleich ist sorgfältig zu prüfen, ob überhaupt schon feststeht, wer widerrufsberechtigt ist.
Je früher unberechtigte Verfügungen erkannt werden, desto besser lassen sich Ansprüche sichern und Beweise erhalten.
Versicherungen und Bezugsrechte prüfen
Nicht jeder Vermögenswert fällt in den Nachlass. Bei Lebensversicherungen, Sparverträgen, Konten oder Depots können Bezugsrechte zugunsten Dritter bestehen. Dann erhält die begünstigte Person den Betrag unter Umständen außerhalb der Erbfolge.
Ob Erben nachträglich Einfluss nehmen können, hängt vom Einzelfall ab. Bei widerruflichen Bezugsrechten oder Schenkungen auf den Todesfall kann schnelles Handeln entscheidend sein und die Vermögenswerte für den Nachlass sichern.
Streit vermeiden und Kommunikation ordnen
Erbstreitigkeiten entstehen häufig nicht erst bei der Verteilung großer Vermögenswerte. Schon fehlende Unterlagen, unklare Kontobewegungen oder verschwundene persönliche Gegenstände können Misstrauen auslösen.
In der Anfangsphase hilft ein geordnetes Vorgehen: Maßnahmen dokumentieren, Beteiligte informieren, keine Tatsachen schaffen und bei unklarer Rechtslage frühzeitig fachlichen Rat einholen.
Fazit: Erste Schritte nach dem Erbfall
- Testament, Erbvertrag und sonstige Verfügungen suchen und unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern
- Erbenstellung, Ausschlagungsfrist und mögliche Haftungsrisiken sofort prüfen
- Nachlass sichern, Unterlagen erfassen und Vermögen sowie Schulden geordnet zusammenstellen
- Keine vorschnellen Verfügungen treffen, die als Annahme der Erbschaft gewertet werden können
- Vollmachten, Kontobewegungen, Versicherungen und Bezugsrechte zeitnah kontrollieren
- Bei Immobilien, Unternehmen, Auslandsbezug oder Streit frühzeitig rechtlichen und steuerlichen Rat einholen
Dieser Beitrag ist in Zusammenarbeit mit unserer Referendarin Maja Bensch entstanden.