Am 2. Februar 2026 hat die OECD das „Manual on Effective Mutual Agreement Procedures“ (MEMAP) grundlegend überarbeitet – erstmals seit 2007. Die Neufassung ist mehr als eine bloße Aktualisierung: Sie setzt neue Maßstäbe für die Durchführung von Verständigungsverfahren („Mutual Agreement Procedures“; MAP) und konkretisiert die Erwartungen an Behörden und Steuerpflichtige gleichermaßen. Für Steuerpflichtige stellt sich damit die Frage, welche strategischen und praktischen Implikationen sich hieraus für den Umgang mit grenzüberschreitenden Steuerstreitigkeiten ergeben.

Das aktualisierte MEMAP wurde am 18. Dezember 2025 vom Inclusive Framework on BEPS genehmigt. Es integriert die Mindeststandards aus Aktionspunkt 14 des BEPS-Aktionsplans (Base Erosion and Profit Shifting) sowie neuere Entwicklungen, wie digitale Einreichungen, Schlichtungsklauseln und MAP-Statistiken. Die Überarbeitung basiert zudem auf den Ergebnissen von Umfragen einer Fokusgruppe aus 17 Ländern, deren Erkenntnisse allen Mitgliedern des FTA MAP Forums sowie mehreren Wirtschaftsverbänden zur Verfügung gestellt wurden. Im Mittelpunkt stehen Best Practices, die eine effizientere und wirksamere Durchführung von MAP-Verfahren fördern sollen. Adressaten des neuen MEMAP sind daher nicht nur die zuständigen Steuerbehörden, sondern ausdrücklich auch multinationale Unternehmen, die Rechtssicherheit – insbesondere im Bereich der Verrechnungspreise – anstreben.

Neue Struktur des aktualisierten MEMAP

Während die Fassung von 2007 thematisch gegliedert war, folgt die Neustruktur nun konsequent dem Ablauf eines Verständigungsverfahrens:

  • Hintergrund und Phase vor dem MAP (Best Practices 1–19)
  • Unilaterale Phase der Streitbeilegung (Best Practices 20–38)
  • Bilaterale Phase der Streitbeilegung einschließlich MAP-Schiedsverfahren (Best Practices 39–56)

Ein vierter Abschnitt enthält zusätzliche Empfehlungen für Staaten mit geringerer MAP-Erfahrung bzw. eingeschränkten steuerbehördlichen Kapazitäten (sogenannte „low-capacity jurisdictions“; Best Practices 57-59).

Diese phasenbezogene Systematik verdeutlicht, dass ein effektives MAP nicht erst mit der Antragstellung beginnt, sondern strategische Weichenstellungen bereits im Vorfeld erfordert.

Im Nachfolgenden fassen wir – untergliedert nach den jeweiligen Phasen – die wesentlichen Best Practices aus Sicht der Steuerpflichtigen zusammen.

Phase vor dem MAP

Im Vorfeld steht die frühzeitige, transparente und kooperative Mitwirkung im Mittelpunkt. Steuerpflichtige sollen bereits in der Betriebsprüfung sämtliche relevanten Informationen offenlegen und diese nicht für ein späteres MAP zurückhalten.

MAP-Anträge sind vollständig und fristgerecht unter Beachtung der veröffentlichten Leitlinien einzureichen. Unternehmen sollten klarstellen, ob ein Antrag vorsorglich („protective“) gestellt wird – etwa zur Fristwahrung parallel zu einem anderen Rechtsbehelf oder einem Roll-back in einem APA-Verfahren – und das Verhältnis zu nationalen Rechtsmitteln konsistent definieren.

Zudem wird erwartet, dass Steuerpflichtige MAP-Vereinbarungen akzeptieren, sofern diese eine abkommenskonforme Besteuerung sicherstellen, und deren Umsetzung aktiv unterstützen.

Unilaterale Phase

In der unilateralen Phase liegt der Fokus auf Qualität, Vollständigkeit und Effizienz des Antragsverfahrens. MAP-Anträge sollten möglichst früh nach Kenntnis einer potenziell abkommenswidrigen Besteuerung gestellt werden und nicht erst zum Ablauf der Antragsfrist.

Unternehmen sollten sicherstellen, dass beide zuständigen Behörden dieselben Informationen erhalten (z. B. durch parallele Einreichung oder Übersendung einer Kopie). Klare Struktur, das Erstellen einer Executive Summary bei komplexen Fällen sowie nachvollziehbare Verweise auf Anlagen sowie etwaige Übersetzungen können die Bearbeitungsgeschwindigkeit erheblich erhöhen.

Bei vorsorglichen („protective“) Anträgen sind Status und Verfahrensabsicht eindeutig zu kommunizieren. Zudem sind zusätzliche Informationsanforderungen der Behörden zeitnah und vollständig zu beantworten – idealerweise spiegelbildlich gegenüber beiden Staaten.

Bilaterale Phase und MAP-Schiedsverfahren

In der bilateralen Phase rückt die aktive Unterstützung der Behörden bei der Lösungsfindung in den Vordergrund. Steuerpflichtige sollten für Rückfragen, Abstimmungen und Besprechungen verfügbar sein und konstruktiv mitwirken.

Wird eine vorläufige Einigung erzielt, ist innerhalb der gesetzten Frist zuzustimmen oder zu widersprechen. Regelmäßig ist hierfür der Verzicht auf nationale Rechtsbehelfe hinsichtlich der gelösten Punkte erforderlich, um die Umsetzung in beiden Staaten zu ermöglichen.

Geht ein Fall in die Nähe einer Schiedsfrist, sollten Unternehmen strategisch abwägen, ob eine Fortsetzung der MAP-Verhandlungen sinnvoll erscheint oder ein Schiedsverfahren angestrebt werden soll. Insgesamt verlangt die bilaterale Phase eine strategisch abgestimmte, konsistente und lösungsorientierte Begleitung des Verfahrens.

Fazit

Die Neufassung des MEMAP spiegelt die gestiegene Professionalisierung von Verständigungsverfahren wider und etabliert international vergleichbare Qualitätsstandards. Auch wenn die Best Practices rechtlich nicht bindend sind, entwickeln sie faktische Orientierungswirkung für Behörden und Unternehmen gleichermaßen.

Für multinationale Konzerne bedeutet dies: MAP ist kein reaktives Notinstrument, sondern Teil einer vorausschauenden Streitbeilegungs- und Verrechnungspreisstrategie. Wer die OECD-Leitlinien frühzeitig in interne Prozesse integriert, stärkt nicht nur seine Position im Verfahren, sondern reduziert Doppelbesteuerungsrisiken nachhaltig im internationalen Kontext.