Familienunternehmen – Unternehmensnachfolge aus erbrechtlicher Sicht (Teil 3.1)
Der Generationenwechsel ist eine der komplexesten und entscheidendsten Phasen für jedes Familienunternehmen. Neben wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen sind insbesondere erb- und gesellschaftsrechtliche Regelungen maßgeblich dafür, ob die Unternehmensnachfolge geordnet, konfliktfrei und steuerlich optimiert verläuft.
Die Weitergabe eines Familienunternehmens ist also ein echter Schlüsselmoment in dessen Erfolgsgeschichte: Es geht nicht nur um die Übertragung von Anteilen und einem Unternehmen, sondern auch um die Weitergabe einer Unternehmenskultur, einer Arbeitsweise sowie einer strategischen Vision.
Es folgt eine Übersicht über die wichtigsten Herausforderungen, mit denen Familienunternehmen sowohl in Deutschland als auch in Italien konfrontiert sind, wenn sie den Generationswechsel richtig planen möchten:
Die Weitergabe eines Familienunternehmens erhöht die Komplexität der Nachfolgeplanung enorm, da Unternehmergeist und Familiensinn oft aufeinanderprallen:
Häufig gibt es mehrere potenzielle Nachfolger, die kein Interesse am Unternehmen haben, oder Dritte (z. B. Ehegatten), die auf ihre – zumeist finanziellen – Ansprüche bestehen. Daher stehen den unternehmerischen Anforderungen, wie die Eignung zur Unternehmensleitung, oft im Widerspruch zu familiären Gerechtigkeitsvorstellungen, etwa hinsichtlich der Gleichbehandlung der Erben.
Um dieses Konfliktpotenzial zu minimieren, ist im Vorfeld des Generationenwechsels eine sorgfältige, auf den Einzelfall zugeschnittene rechtliche Ausgestaltung erforderlich.
Die Wahl der geeignetsten Maßnahmen hängt grundlegend von den Bedürfnissen des Unternehmers und ihrer rechtlichen Umsetzbarkeit ab:
✓ Wer ist geeignet, das Unternehmen fortzuführen?
✓ Soll das Unternehmen in Händen der Familie verbleiben oder verkauft werden?
✓ Ist die Altersvorsorge des Unternehmers ohne Rückgriff auf die Substanz des Unternehmens gesichert?
✓ Ist die Unternehmensstruktur zukunftsfähig oder besteht Anpassungsbedarf?
✓ Handle ich bei der Wahl des Nachfolgemodells steueroptimiert?
Eine der größten Herausforderungen besteht darin, den Generationenwechsel als langfristigen, strategischen Prozess zu begreifen. Idealerweise beginnt die Planung daher bereits einige Jahre im Voraus, um:
Die Grundlage einer geordneten Unternehmensnachfolge bildet das Erbrecht: Erbrechtliche Regelungen (Testamente, Erbverträge) gewährleisten einen rechtssicheren Generationenwechsel. Eine vorweggenommene Erbfolge kann hingegen steuerliche Vorteile und eine frühzeitige Integration des Nachfolgers bieten.
In jedem Fall ist jedoch eine genaue Abstimmung von Erb- und Gesellschaftsrecht erforderlich, um widersprüchliche Anordnungen zu vermeiden:
→ Das Erbrecht klärt, wer Erbe wird und welche Anteile am Nachlass jeder davon erhält.
→ Das Gesellschaftsrecht bestimmt, wie und ob Erben in die Gesellschaft eintreten und welche Führungsaufgaben sie übernehmen können oder welche Abfindungsansprüche ihnen gegebenenfalls zustehen.
Im Rahmen der Unternehmensnachfolge können Anteile bereits zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden – entweder durch Veräußerung oder mittels Schenkung. Die Erbfolge, die im Falle des Todes des Erblassers eintreten würde, wird damit also vorweggenommen.
Dies ermöglicht es dem Nachfolger im Falle einer Teilabtretung, begleitet vom ausscheidenden Unternehmer Leitungserfahrungen zu sammeln. Gleichzeitig behält der erfahrene Familienunternehmer seinen Einfluss auf das Unternehmen. Daneben bietet der Verkauf der Anteile an den Nachfolger eine Altersvorsorge für den Ausscheidenden, der nicht mehr am Unternehmen und dessen Erträgen beteiligt ist.
In bestimmten Fällen kann ein lebzeitiges Nachfolgemodell auch steuerliche Vorteile bieten.
Das Erbrecht ermöglicht aber auch die Generationenwechsel von Todes wegen, insbesondere durch:
In diesem Zusammenhang ist besonders auf die Pflichtteilsansprüche zu achten: Enterbte Angehörige können ihren Pflichtteil geltend machen, was zu Liquiditätsengpässen im Unternehmen führen kann. Ein lebzeitiger Pflichtteilsverzicht mindert dieses Risiko – einen vollständigen Ausschluss bewirkt er aufgrund der Pflichtteilsergänzungsansprüche hingegen erst nach 10 Jahren.
Zusammenfassend gibt es zwei Modelle der erbrechtlichen Nachfolgegestaltung, beide mit individuellen Stärken und Schwächen:
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Nachfolgemodell
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Vorteile
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Nachteile
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| von Todes wegen
| Testamentarische Freiheit, Generationensteuerung
| Pflichtteilsansprüche, ggf. Handlungsunfähigkeit aufgrund Zersplitterung der Anteile
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| Vorweggenommene Erbfolge
| Begleitung des Nachfolgers, schrittweiser Wissens- und Verantwortungstransfer
| Schenkungssteuer, (Vorab-) Bewertungskomplexität
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Die frühzeitige Vorbereitung und Planung gewährleisten einen unternehmerisch wie auch innerfamiliär harmonischen Übergang von einer Generation auf die nächste.
Im zweiten Teil dieses Beitrags zur Nachfolge bei Familienunternehmen beleuchten wir die gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zur Sicherstellung eines reibungslosen Generationenwechsels.
Dieser Beitrag ist Teil einer mehrsprachigen Blog-Serie über deutsche und italienische Familienunternehmen, die in Zusammenarbeit mit Valentina Dragoni und Martino Liva von Cappelli Riolo Calderaro Crisostomo Del Din & Partners entstanden ist. Erfahren Sie mehr über die Besonderheiten italienischer Familienunternehmen – wahlweise auf Italienisch oder Englisch.