Ergebnisse der empirischen Transferpreisstudie 2018

25.02.2019

Gewinne zwischen Konzerngesellschaften müssen steuerrechtlich abgegrenzt werden. Dazu werden Verrechnungspreise für alle konzerninternen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen unter Beachtung des sogenannten Fremdvergleichsgrundsatzes bestimmt. Die empirische Transferpreisstudie 2018, durchgeführt von Flick Gocke Schaumburg und die Managementberatung Horváth & Partners, untersucht das Spannungsfeld zwischen der steuerrechtlichen Anforderung der Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes und der betriebswirtschaftlichen Steuerung. Sie versucht hier insbesondere, die Einflüsse von BEPS und Digitalisierung zu erfassen.

Wesentliche Ergebnisse der Transferpreisstudie 2018

  • Die Ergebnisse der Transferpreisstudie 2018 zeigen, dass die Eignung von Verrechnungspreisen für wesentliche Aspekte der Unternehmenssteuerung – der Schaffung von Transparenz, der Unterstützung von Entscheidungen, der Gestaltung von Anreizsystemen und der Ressourcenallokation – gegenüber 2015 deutlich zurück gegangen ist. Zurückzuführen ist dies wohl in erster Linie auf die gestiegenen Compliance-Anforderungen in Folge der Umsetzung der aus dem BEPS-Projekt der G20/OECD hervorgegangenen Empfehlungen in nationale Rechtsvorschriften. Hierdurch werden andere Kennzahlen zur Steuerung von Unternehmen wichtiger. KPI-Systeme müssen häufig überarbeitet werden.
  • Verrechnungspreise werden nicht zur steuerlichen Optimierung eingesetzt. Im Vordergrund steht die Compliance und damit die Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes.
  • Für die Fertigung von Vorprodukten sowie Erbringung von Dienstleistungen verwendet die Mehrzahl der befragten Unternehmen die Kostenaufschlagsmethode (74 bzw. 71 %) und die Preisvergleichsmethode (12 bzw. 13 %). Eine Methodenvielfalt ergibt sich hinsichtlich der Bestimmung der Verrechnungspreise für die Lieferung von Fertigprodukten. Hier kommen insbesondere die Wiederverkaufspreismethode (24 %) sowie die transaktionsbezogene Nettomargen- und Gewinnaufteilungsmethoden (zusammen 26 %) zur Anwendung. Die Überlassung von immateriellen Wirtschaftsgütern (z.B. Marken, Patente) wird vorrangig anhand der Preisvergleichsmethode vergütet. Bei der Entwicklung von immateriellen Wirtschaftsgütern findet überwiegend (80 %) die Kostenaufschlagsmethode Anwendung.
  • Verrechnungspreise sind weiterhin ein Hot Topic in Betriebsprüfungen, wobei sich die Schwerpunkte der Themen seit 2015 etwas verlagert hat. Abrechnungen gegenüber Vertriebsunternehmen sind bei 41 Prozent der befragten Unternehmen im Fokus und damit nahezu unverändert gegenüber 2015. Kritischer geprüft wird insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen (jetzt 48 % gegenüber 37 % in 2015), die Überlassung von immateriellen Wirtschaftsgütern (jetzt 41 % gegenüber 34 % in 2015), die Änderung von Funktions- und Risikoprofilen (jetzt 32 % gegenüber 23 % in 2015) und Finanzierungsbeziehungen (jetzt 35 % gegenüber 31 % in 2015). Lieferbeziehungen für vorgelagerte Produktionsstufen bleiben hingegen nahezu unverändert bei rund einem Viertel.
  • Verrechnungspreiskorrekturen führen zu Doppelbesteuerungen, die häufig durch Verständigungsverfahren nachträglich beseitigt werden können. Ein Drittel der befragten Unternehmen hat bereits Verständigungsverfahren führen müssen, was eine Steigerung von 50 % gegenüber 2015 entspricht.
  • Die Digitalisierung führt zwar zu erheblichen Veränderungen in den Wertschöpfungsketten von Konzernen. Gleichwohl sind dadurch notwendige Veränderungen in Verrechnungspreissystemen noch in einer Startphase. Auch zeigt sich, dass die IT-Landschaft bislang eine sehr geringe Unterstützung bei der Kalkulation und Dokumentation von Verrechnungspreisen bietet.

Vollständige Transferpreisstudie 2018

Gerne senden wir Ihnen eine vollständige Fassung der Transferpreisstudie 2018 zu. Bitte wenden Sie sich hierzu mit einer kurzen E-Mail an die Autoren.