Mit Blick auf die finanzielle Absicherung der eigenen Mitarbeitenden im Alter stellt sich für Unternehmen häufig die Frage, wie die Belegschaft am effizientesten bei der Altersvorsorge unterstützt werden kann. Oft beschränkt sich der Blick dabei noch auf die Modelle der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Die Möglichkeit der Förderung einer privaten Altersversorgung (pAV) wird demgegenüber selten in Betracht gezogen.
Dabei ist eine Förderung der sogenannten „3. Säule“ der Altersvorsorge sowohl für Unternehmen als auch für die Mitarbeitenden lohnend und der bAV in bestimmten Fällen gar überlegen ist.
Status quo: Defizite bei der betrieblichen Altersvorsorge
Die Gestaltungsmöglichkeiten, die das System der bAV bereithält, sind mit Blick auf die Wünsche und Bedürfnisse in der Unternehmenspraxis nicht ausreichend. Zum einen bleiben nach wie vor Haftungsrisiken ein Problem. Unternehmen haben ein wirtschaftliches und praktisches Interesse daran, sich nach Zahlung der jeweiligen Beiträge keine Gedanken mehr über spätere Leistungen bzw. eine Nachhaftung machen zu müssen („Pay & Forget“). Zwar gibt es in der bAV die Möglichkeit der reinen Beitragszusage ohne eine spätere Einstandspflicht für die Arbeitgeber. Das System der reinen Beitragszusage ist aber oft zu kompliziert und praktisch kaum zu akzeptablen Bedingungen verfügbar.
Außerdem kranken die Optionen der bAV häufig an einer zu geringen Flexibilität, was insbesondere spürbar wird, wenn die Unternehmen im Ausland sitzen oder Mitarbeitende ins Ausland versetzt werden sollen.
Alternative: die private Altersvorsorge
Eine Alternative, die diese Schwächen nicht aufweist, ist die arbeitgeberseitig geförderte private Altersvorsorge. Bei der Implementierung eines solchen Vorsorgemodells müssen Unternehmen darauf achten, dass inhaltlich eine scharfe Abgrenzung zu der betrieblichen Altersvorsorge erkennbar ist. Zu beachten ist nämlich, dass der Begriff der bAV im Betriebsrentengesetz fest definiert und nicht disponibel ist. Eine bAV liegt vor, wenn die Leistung des Arbeitgebers dazu dient, die Versorgung des Mitarbeitenden zur Absicherung eines biometrischen Risikos (teilweise) zu übernehmen. Da das Bundesarbeitsgericht allerdings mehrfach betont hat, dass als Arbeitgeberleistung grundsätzlich auch der reine Zuschuss zu einem privaten Altersversorgungssystem möglich ist, kommt der Ausgestaltung des Modells eine erhebliche Bedeutung zu.
Dabei trifft – jedenfalls für bestimmte Arbeitnehmergruppen – auch die landläufige Einschätzung, dass die betriebliche Altersversorgung aufgrund der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile der privaten Altersversorgung wirtschaftlich überlegen ist, wie aktuelle Berechnungen zeigen, nicht zu. Gerade bei Personengruppen, die im Laufe ihres Erwerbslebens weit überwiegend jenseits der Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) verdienen, ist bei gleichem Arbeitgeberzuschuss die private Altersversorgung auch wirtschaftlich für die Arbeitnehmer (deutlich) vorteilhafter. Wie Simulationen mit entsprechender Versteuerung in der Rentenphase zeigen, ist die gesamte, netto bezogene Rente im Schnitt um etwa 5 bis 8% höher. Bei Rentenbezug sind auch Förderungen wie Rürup kombinierbar, was das Modell wirtschaftlich noch attraktiver macht. Sollte das derzeit als Referentenentwurf vorliegende Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) umgesetzt werden, erweitert sich der Kreis der Arbeitnehmer, für die die Förderung einer privaten Altersvorsorge anstelle der betrieblichen Altersvorsorge wirtschaftlich jedenfalls nicht nachteilig ist, nach aktuellen Berechnungen noch einmal signifikant und erfasst dabei auch viele Arbeitnehmergruppen, die unterhalb der BBG verdienen.
Fazit und Ausblick
Durch den demographischen Wandel wird das Niveau der gesetzlichen Rente weiter sinken. In den Fokus rücken hierdurch die zweite und die dritte Säule der Altersvorsorge. Dabei birgt vor allem die private Altersvorsorge großes, zum Teil deutlich unterschätztes Potenzial, sodass ihre Wichtigkeit künftig weit über die ihr ursprünglich zugedachte bloße Ergänzungsfunktion hinausgehen wird. Dies zeigt sich auch am derzeit diskutierten Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz). Der Referentenentwurf sieht beitragsproportionale Zulagen und steuerliche Privilegierungen von Eigensparleistungen für die Altersvorsorge vor. Dadurch wird sich die Attraktivität der privaten Vorsorge weiter erhöhen.
Die Zukunft der Altersvorsorge wird also einerseits geprägt sein durch mehr Flexibilität und breitere Wahlmöglichkeiten, andererseits wird aber auch mehr Eigenverantwortung der Vorsorgenden erforderlich. An dieser Stelle bietet sich für Unternehmen die Möglichkeit, ihre Mitarbeitenden mit dem Aufbau eines Förderungssystems zu unterstützen, ohne die Nachteile einer betrieblichen Altersversorgung hinnehmen zu müssen.