Wie politische Umbrüche und neue Sicherheitsinteressen die Spielregeln des internationalen Wirtschaftsverkehrs verändern.
Der Außenhandel ist grundsätzlich frei. Gleichzeitig gewinnt das Außenwirtschaftsrecht in einer zunehmend politisch fragmentierten Welt eine neue, strategische Bedeutung. Was früher vor allem als technisches Regelwerk zur Erfassung von Kapital- und Warenströmen galt, ist heute ein zentrales Instrument außen- und sicherheitspolitischer Steuerung. Sanktionen, Exportkontrollen, Investitionsprüfungen und Meldepflichten sind längst nicht mehr bloße Verwaltungsthemen, sondern Spiegel und Folge geopolitischer Machtverschiebungen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Außenhandel werden somit zu einem Seismografen geopolitischer Spannungen: zwischen Sicherheit und Offenheit, zwischen staatlicher Kontrolle und unternehmerischer Freiheit. Unternehmen sehen sich dabei mit einer Dynamik konfrontiert, die rechtliche, wirtschaftliche und ethische Fragen gleichermaßen berührt. Der folgende Beitrag beleuchtet exemplarisch, wie politische Umbrüche und neue Sicherheitsinteressen die Spielregeln des internationalen Wirtschaftsverkehrs verändern – und welche Chancen und Risiken daraus für die deutsche Wirtschaft entstehen.
Europa zwischen den Fronten
Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den USA und China sind geprägt von einem kontinuierlichen Wettbewerb um die Führung bei Zukunftstechnologien. Trotz gelegentlicher Entspannung wird es bei dieser grundsätzlichen Rivalität bleiben. Europäische Unternehmen geraten weiter zwischen die Fronten, wie jüngst der Fall des niederländischen Chipherstellers Nexperia zeigte. Nachdem die niederländische Regierung auf Grundlage eines selten genutzten Gesetzes Ende September 2025 faktisch die Kontrolle über Nexperia übernommen hatte, verbot das chinesische Wirtschaftsministerium der chinesischen Konzerngesellschaft von Nexperia den Export fertiger Produkte aus China.
Die niederländische Regierung begründete ihre Maßnahme u. a. mit der Kontinuität und Sicherung von Chips, Halbleiterprodukten und Know-how auf niederländischem und europäischem Boden. Augenfällig ist allerdings der zeitliche Zusammenhang mit einer neuen US-Gesetzgebung, mit der Nexperia als Tochterunternehmen des seit 2024 US-sanktionierten chinesischen Unternehmens Wingtech ebenfalls Beschränkungen für US-Güter und US-Technologien unterstellt wurde. Diese US-Gesetzgebung weitet die Beschränkungen für den weltweiten Handel mit US-Gütern und -Technologien auf Beteiligungen aus, die im Eigentum von US-sanktionierten Unternehmen, wie z. B. Huawei, stehen.
Im Rahmen jüngster Handelsgespräche wurde die neue US-Gesetzgebung bis September 2026 außer Kraft gesetzt und auch die niederländische Regierung hat inzwischen ihre Maßnahmen gegen Nexperia ausgesetzt. Die Autobranche in Europa sorgt sich aber weiter um den verlässlichen Nachschub der für die Produktion wichtigen Chips. Auch wenn Nexperia seine Chips in Europa fertigt, findet deren Weiterverarbeitung überwiegend in China statt.
Infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der damit verbundenen sog. „Zeitenwende“ wurde ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro und eine Grundgesetzänderung zur Ausnahme von der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben beschlossen. Dieser Investitionsrahmen und das veränderte Bewusstsein für die Notwendigkeit der Verteidigungsfähigkeit tragen dazu bei, dass mehr Unternehmen in den Verteidigungsbereich expandieren. Hierdurch eröffnen sich neue Geschäftsbereiche in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. Zivile Komponenten im Hochtechnologiebereich lassen sich häufig auch für militärische Zwecke adaptieren. Kehrseite dieser geschäftlichen Chancen ist allerdings eine höhere Regulierungsdichte.
Rüstungsaktivitäten unterliegen u. a. dem deutschen Außenwirtschaftsrecht und dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Bei internationalen Kooperationen mit US-Unternehmen ist zudem das US-Rüstungsgüterrecht zu beachten. Verstöße können nicht nur zu hohen Bußgeldern, sondern auch zu erheblichen Reputationsschäden und Kapitalmarktrisiken führen. Compliance-Maßnahmen zur Sicherstellung der gesetzlichen Anforderungen sollten daher rechtzeitig bedacht werden und frühzeitig Teil jedes Projektfahrplans sein.
Iran und Syrien
Das Beispiel Syrien zeigt ebenfalls, dass Exportkontrollen und Sanktionen nicht immer zu Handelsbeschränkungen führen, sondern geopolitische Veränderungen zuweilen auch neue Marktchancen eröffnen. Im Zuge des Umbruchs in Syrien vor einem Jahr haben die EU und USA ihre Handelsbeschränkungen gegen Syrien deutlich gelockert. Fast alle wirtschaftlichen Sanktionen betreffend den zivilen Handel wie auch die Restriktionen im Finanzsystem wurden aufgehoben. Die verbleibenden Sanktionen beschränken sich auf den Rüstungsbereich, Güter mit doppeltem Verwendungszweck (dual-use), Überwachungssoftware und Ausrüstung für die interne Repression. Zudem stehen bestimmte Personen und Unternehmen weiter auf der Sanktionsliste, auch wenn sich deren Umfang deutlich reduziert hat. Ob die Sanktionserleichterungen tatsächlich zu mehr Exporten und zum dringend benötigten Wiederaufbau in Syrien beitragen werden, ist indes ungewiss. Dies setzt die Ermöglichung sicherer Finanzierungs- und Zahlungsflüsse voraus.
Im Gegensatz zu Syrien wurden Ende 2025 die Sanktionen der UN und EU gegenüber dem Iran infolge des sog. „Snapback“-Mechanismus weiter verschärft. Zahlreiche Wirtschaftsbereiche des Iran, wie z. B. der Energiesektor, unterliegen seither wieder den Sanktionen der EU. Ebenso wurden viele Personen und Unternehmen mit Iran-Bezug, darunter die iranische Zentralbank und diverse iranische Banken in Deutschland, wieder sanktioniert und unterliegen damit einem vollständigen Geschäftsverbot. Geldtransfers zwischen der EU und dem Iran sind grundsätzlich verboten. Für bestimmte Bereiche, wie medizinische Ausrüstung und nicht sanktionierte Handelsverträge, gelten Ausnahmen in Form von Genehmigungs- oder Meldepflichten. Dies wird die ohnehin aufwendige Zahlungsabwicklung zwischen EU-Unternehmen und dem Iran, auch im humanitären Bereich, weiter erschweren.
Indirekte Lieferungen im Fokus
Die deutschen Exporte nach Russland fokussieren sich inzwischen vor allem auf Medikamente, Medizintechnik und andere humanitäre Güter, die nicht den Sanktionsverboten unterliegen. Aufgrund der bereits umfassenden Sanktionen für den direkten Handel stehen derzeit vor allem indirekte Lieferungen über Drittstaaten im Fokus von Verwaltung und Ahndungsbehörden. Dies kann PKW betreffen, aber auch kriegswichtige Güter, die z. B. in Drohnen eingesetzt werden.
Wenn sanktionierte Produkte in Russland landen, wirft dies die Frage nach der Erfüllung von Sorgfaltspflichten der exportierenden EU-Unternehmen und deren Verantwortlichkeit auf, die in jedem Einzelfall anders zu beurteilen sein kann. Nicht immer lassen sich komplexe Lieferketten bis zum Ende hin kontrollieren und vertragliche Weitergabebeschränkungen entlang der Lieferkette werden nicht immer eingehalten. Der inflationär benutzte Begriff einer „Sanktionsumgehung“ erscheint hierbei unzutreffend, weil es um die Frage der Verantwortlichkeit des EU-Unternehmens für einen indirekten Sanktionsverstoß geht.
In diesem Zusammenhang gewinnt auch die sog. „Jedermannspflicht“, nach der Hinweise auf potentielle Sanktionsverstöße an die Behörden zu melden sind, in der Praxis zunehmend an Bedeutung. Daneben nimmt die Zahl zivilrechtlicher Prozesse und Schiedsverfahren mit Russland-Bezug zu, u. a. deswegen, weil Sanktionsrecht auf der einen Seite und Zivilrecht auf der anderen Seite nicht immer „Hand in Hand“ gehen.
Strategische Notwendigkeit
Es braucht keinen Blick in die Glaskugel, um festzustellen, dass das Außenwirtschaftsrecht weiter an Bedeutung zunehmen wird. Dies wird auch an der im Laufe dieses Jahres zu erwartenden Vervierfachung des Bußgeldes bei Verletzung von Aufsichtsmaßnahmen im Bereich des Außenwirtschaftsrechts von 10 auf bis zu 40 Millionen Euro deutlich. Für Unternehmen bedeutet das: Compliance im Außenwirtschaftsrecht ist nicht länger reine Pflichterfüllung, sondern strategische Notwendigkeit.