Änderungen der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates im Dezember 2016 das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilfe-Richtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen („erstes BEPS-Umsetzungsgesetz“) beschlossen, welches verschiedene Neuregelungen bei Verrechnungspreisen beinhaltet. Es war daher zu erwarten, dass auch die sog. Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GAufzV) aktualisiert wird. Das BMF hat am 23.2.2017 einen Diskussionsentwurf einer angepassten Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung veröffentlicht. Dieser Diskussionsentwurf sieht folgende wesentliche Änderungen vor: