Vor dem Hintergrund von Kriegen und geopolitischen Spannungen nehmen die Herausforderungen für Unternehmen in den Bereichen Außenwirtschaftsrecht, Exportkontrolle und Sanktionen weiter zu.
Beginnend mit der Beurteilung konkreter Exportvorhaben, der fachtechnischen Einstufung von Gütern, Software und Technologien bis hin zu Fragen der internen Organisation und Prozesse gilt es eine Vielzahl außenwirtschaftsrechtlicher Regelungen zu beachten. Dabei können für international agierende Wirtschaftsteilnehmer neben dem deutschen und EU-Recht auch US-(Re-)Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften von Relevanz sein.
Zudem müssen außenwirtschaftsrechtliche Aspekte bei M&A-Transaktionen rechtzeitig beachtet werden. Selbst niedrige Beteiligungen ausländischer Erwerber („foreign direct investments“, FDI) können einem investitionskontrollrechtlichen Genehmigungserfordernis des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unterliegen.
Wir unterstützen unsere Mandanten, ihre Aktivitäten und unternehmensinternen Strukturen mit Außenwirtschaftsbezug präventiv sicher und rechtskonform zu gestalten, um Haftungs- und Reputationsrisiken für das Unternehmen, seinem Management und die verantwortlichen Mitarbeiter zu minimieren. Realisiert sich ein Risiko, ist für die Rechtsverteidigung Kenntnis dieser Spezialmaterie und die Zusammenarbeit mit unseren erfahrenen Strafrechtsexperten ein erheblicher Vorteil.
Was Sie von uns erwarten dürfen:
- Langjährige regulatorische Expertise in der Spezialmaterie des Außenwirtschaftsrechts
- Umfassende operative Umsetzungserfahrung im Hinblick auf Organisation und Prozesse
- Kenntnis von behördlichen Vorgaben, branchenüblichen Industriestandards und Best Practice-Ansätzen
- Unterstützung bei der fachtechnischen Einstufung von Gütern nach anwendbaren Kontrolllisten
- Prüfung und Durchführung von Anmeldeverfahren beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Ihre Ansprechpartner
Exportkontrolle, Sanktionen und AWV-Meldewesen:
Investitionskontrolle/FDI: