Personalabbauprogramme

Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beratung im Zusammenhang mit Personalabbauprogrammen

Unternehmen stehen in unterschiedlichem Umfang immer wieder vor der Aufgabe, Personal zu reduzieren. Bei sozialverträglich ausgestalteten Personalabbauprogrammen ist es wichtig, dabei ein Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen der Arbeitnehmenden und den unternehmerischen Interessen der Arbeitgeberseite zu finden.

Flick Gocke Schaumburg entwickelt in diesem Zusammenhang passgenaue Modelle wie etwa Altersteilzeit oder Rentenbrücken und legt dabei besonderen Wert auf deren steuer- und sozialversicherungsrechtliche Optimierung.

So berechnen unsere Expertinnen und Experten zum Beispiel abweichend von klassischen Abfindungsmodellen nach Faktoren faire individuelle Abfindungssummen unter Berücksichtigung der persönlichen sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Situation der Betroffenen.

Ferner berät Flick Gocke Schaumburg im Auftrag des jeweiligen Unternehmens die vom Personalabbau betroffenen Mitarbeitenden und schafft auf diese Weise zum einen Transparenz über die wirtschaftlichen Eckdaten, zum anderen werden die angebotenen Abfindungspakete auf Basis der individuellen Situation optimiert.

Die Mitarbeitenden erhalten so alle Informationen aus einer Hand, statt sie von verschiedenen Stellen (Steuerberater, Sozialversicherungsträger, ggf. Rechtsanwalt etc.) zusammentragen und selbst interpretieren zu müssen, was oft nur schwer möglich ist.

Die Erfahrung zeigt, dass bei einem sozialverträglichen Ausscheidensprogramm aufgrund der mit einer individuellen Beratung verbundenen höheren Sicherheit für die Mitarbeitenden und der Optimierung die Annahmequote spürbar steigt.

Unsere Kompetenzen der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Beratung im Überblick:

  • Identifikation der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen und Optimierungsmöglichkeiten bei Personalabbauprogrammen
  • Erarbeitung von (alternativen) Gestaltungsoptionen, z. B. Berechnung von Rentenbrückenmodellen, ATZ etc.
  • Begleitung von Trennungsprozessen durch individuelle Beratung der betroffenen Arbeitnehmer zu den wirtschaftlichen Fragen mit dem Ziel der Schaffung von Transparenz und Nettozuflussoptimierung