

Entlassungen, Stellenabbau und Restrukturierung sind heikle Themen für Arbeitgeber und Mitarbeitende. Gleichwohl gehören solche personellen Fragen mittlerweile zur Tagesordnung einer sich im Umbruch befindenden Arbeitswelt. Umso wichtiger ist es, die Prozesse im Rahmen eines „sozialverträglichen Stellenabbaus“ oder einer Restrukturierung für alle Beteiligten transparent und fair zu gestalten.
Flick Gocke Schaumburg begleitet Arbeitgeber und Mitarbeitende seit vielen Jahren bei diesen Themen mit Fachkompetenz und Fokus auf verantwortungsbewussten Lösungen. Dabei schafft ein „sozialverträglicher Personalabbau“ eine Balance zwischen den Zielen des Unternehmens und den Interessen der Mitarbeitenden.
Beratungsansatz: Steuer- & sozialversicherungsrechtliche Beratung
Unser Beratungsansatz hat sich in der Praxis bewährt: Regelmäßig können wir dazu beitragen, Mehrwerte sowohl für Unternehmen als auch für Mitarbeitende zu generieren und so das Risiko von Konflikten oder Verzögerungen im Personalabbauprozess erheblich zu reduzieren.
Unsere Beratung stellt die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen für den einzelnen Mitarbeitenden in den Mittelpunkt, um diesen eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen. Das Ergebnis: Transparenz und „mehr Netto vom Brutto“.
Im Gegensatz zu vielen anderen Marktanbietern berücksichtigen wir dabei nicht nur die steuerlichen Stolpersteine, sondern geben gleichzeitig umfassende Hinweise zu den verschiedenen Themen der Sozialversicherungszweige, damit Betroffene diese nicht mühsam bei verschiedenen Stellen (Steuerberater, Krankenkasse, DRV, Agentur für Arbeit, betrieblicher Rentenanbieter, etc.) einholen und in Eigenregie aufeinander abstimmen müssen. Diesem Beratungsansatz begegnen Betroffene regelmäßig mit hoher Wertschätzung und er schärft die individuelle Bereitschaft, sich intensiv und ernsthaft mit dem Angebot des Arbeitgebers auseinanderzusetzen. Dies hat nicht nur Einfluss auf eine höhere Annahmequote, sondern spart Arbeitgebern schlussendlich auch viel Zeit, da Betroffene sich unserer Erfahrung nach schneller für oder gegen das Angebot des Arbeitgebers entscheiden.
Ihre Ansprechpartner
Unser Beratungsansatz
Überblick: Von der Planung bis zur Umsetzung
Projektablauf
Step by Step zum Beratungstermin mit uns:

Phasen eines Personalabbaus
Vorbereitung | Kommunikation | Umsetzung/Begleitung bei |
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Strategische Planung
Rechtliche Unterstützung & Absicherung
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| … sämtlichen kollektivrechtlich notwendigen Umsetzungsmaßnahmen, insb.
… sämtlichen behördlichen/gerichtlichen Maßnahmen, insb.
… der Umsetzung sämtlicher individualrechtlicher Maßnahmen
...der steuer- & sozialversicherungsrechtlichen Beratung von Betroffenen
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Zusammenfassung | ||
Eine vorausschauende Planung ist der Grundstein jedes erfolgreichen Personalabbaus: Gemeinsam mit dem Unternehmen entwickeln wir ein maßgeschneidertes Konzept, das die unternehmerischen Anforderungen optimal und sinnvoll einbindet. Unsere Lösungsansätze haben stets die wirtschaftliche Effizienz (Kosten- & Zeitfaktor) im Fokus. | Eine offene Kommunikation ist besonders entscheidend für die Akzeptanz von Personalabbauprogrammen bei Mitarbeitenden. Wir unterstützen Sie in der Entwicklung und Umsetzung eines Kommunikationsplans, der Transparenz schafft und den ganzheitlichen Ansatz des Projekts abbildet. | Unsere Beratung ist auch in der Umsetzung ganzheitlich: Das Unternehmen wird vollumfänglich bei sämtlichen Umsetzungsschritten begleitet, und Betroffene erhalten eine „Beratung aus einer Hand“ zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Themen, um das konkrete Austrittsangebot zu optimieren („mehr Netto vom Brutto“). |
Praxisbeispiel: Nettooptimierung durch steuer- & sozialversicherungsrechtliche Beratung
- Geboren am 19.12.1964, gesetzliche RV/KV/PV/AV
- Familienstand: verheiratet, Kindergeldbezug: 1
- Steuerklassenwahl Ehepartnerin/Ehepartner: IV / IV (bislang)
- Konfession Ehepaar: evangelisch (bislang)
- Brutto-Jahreseinkommen: Mitarbeiterin/Mitarbeiter in 2025: 98.000 €, in 2026: 0 €; Ehepartnerin/Ehepartner: 2025 und 2026 jeweils 16.000 €
- Einhaltung arbeitgeberseitige Kündigungsfrist von 7 Monaten
- Austrittsangebot zum 31.12.2025 mit Abfindung i.H.v. 139.000 € (ohne bAV-Einzahlung)
- Rente ab 01.01.2029 mit 10,8 % Abschlag (Altersrente für langjährig Versicherte wäre bereits ab 01.01.2028 möglich, aber mit 14,4 % Abschlag; Wartezeit für Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht mehr erfüllbar).
