Verfassungsrechtliche Expertise in steuerlichen Streitverfahren
Hohe Steuerbelastungen, Eingriffe in Unternehmensstrukturen oder die Besteuerung von Vermögensübertragungen werfen häufig nicht nur steuerrechtliche, sondern auch verfassungsrechtliche Fragen auf. Nicht jede steuerliche Belastung ist mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar. Gerade bei weitreichenden Eingriffen in Eigentumspositionen, unternehmerische Entscheidungen oder generationenübergreifende Vermögensstrukturen kann eine verfassungsrechtliche Überprüfung entscheidend sein.
Ein Beratungsfeld, das Steuerrecht und Verfassungsrecht verbindet
Steuerrechtliche Streitigkeiten mit verfassungsrechtlicher Dimension beginnen regelmäßig nicht erst vor dem Bundesverfassungsgericht. Bereits im finanzgerichtlichen Verfahren werden die Weichen gestellt. Entscheidend ist, verfassungsrechtlich relevante Fragen frühzeitig zu erkennen, juristisch fundiert herauszuarbeiten und zielgerichtet in die Prozessstrategie einzubinden.
Wir vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten in finanzgerichtlichen Klage- und Rechtsmittelverfahren, in denen verfassungsrechtliche Grundsatzfragen entscheidungserheblich sind. Gemeinsam entwickeln wir eine auf den Einzelfall zugeschnittene Argumentations- und Prozessstrategie. Dabei prüfen wir insbesondere, ob eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht in Betracht kommt und wie die verfassungsrechtlichen Fragen überzeugend vorbereitet und begründet werden können.
Unsere Tätigkeit richtet sich insbesondere an Konzerne & börsennotierte Unternehmen, Familienunternehmen und vermögende Privatpersonen, bei denen steuerliche Regelungen erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Häufig geht es um Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, deren Klärung weit über den Einzelfall hinausreichen kann.
Grundrechte wahren. Steuerrecht gestalten.
Darüber hinaus vertreten und begleiten wir Verfahren unmittelbar vor dem Bundesverfassungsgericht, insbesondere bei der Erhebung und Begründung von Verfassungsbeschwerden. Unser Anspruch ist es, komplexe steuerrechtliche Sachverhalte in verfassungsrechtlich tragfähige Argumentationslinien zu überführen und die maßgeblichen Grundrechtsfragen klar, strukturiert und überzeugend herauszuarbeiten.
Wir denken dabei nicht in einzelnen Verfahrensschritten, sondern strategisch und vorausschauend. Im Mittelpunkt steht das Ziel, steuerliche Belastungen einer verfassungsrechtlichen Kontrolle zuzuführen, Grundrechtspositionen wirksam zu schützen und nachhaltige Lösungen für steuerrechtliche Auseinandersetzungen zu entwickeln.
Alle Ansprechpartner und Experten
„Die steuerzentrierte Großkanzlei ist unumstrittene Marktführerin, wenn es darum geht, die Interessen der Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung zu vertreten. Flick Gocke hat in den vergangenen Jahren mehr grundsätzliche Verfahren vor den hiesigen Finanzgerichten geführt als das Gros im Markt. Hinzu kommen eine ganze Reihe Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und solche bis zum EuGH.“
Juve Steuern 2026, Band 1 im Bereich Steuerstreit
Auswahl relevanter Mandate
Vertretung eines Immobilienunternehmens im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde i.Z.m. Übergangsrecht vom Anrechnungs- zum Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren.
Vertretung einer Unternehmensgruppe aus dem produzierenden Gewerbe im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde i.Z.m. der steuerlichen Berücksichtigung von Anlaufverlusten und konzerninternen Leistungsbeziehungen.
Vertretung eines Versicherungsunternehmens i.Z.m. der rückwirkenden Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Investmentfondsanteilen im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens.
Vertretung einer Kapitalanlagegesellschaft i.Z.m. der Verfassungsmäßigkeit einer steuerlichen Übergangsregelung im Investmentsteuerrecht im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens.
Vertretung eines Immobilienunternehmens i.Z.m. der Verfassungsmäßigkeit der steuerlichen Zinsschranke im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens.
Vertretung einer Einzelhandelskette in einem finanzgerichtlichen Musterverfahren zur Verfassungsmäßigkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Miet- und Pachtaufwendungen.
Vertretung eines Immobilienunternehmens in einem finanzgerichtlichen Musterverfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung i.Z.m. der Übertragung von Pensionsverpflichtungen.
Vertretung einer Privatperson in einem finanzgerichtlichen Musterverfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften.