Familienunternehmen bevorzugen aus außersteuerlichen Gründen häufig die Personengesellschaft. Auf Grund der tradierten transparenten Besteuerung der Personengesellschaft fällt die Steuerbelastung auf thesaurierte Gewinne grundsätzlich deutlich höher aus als bei Kapitalgesellschaften. Die Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) ist eine Möglichkeit, diese Mehrbelastung zu reduzieren und damit die Innenfinanzierung im Unternehmen deutlich zu stärken. § 34a EStG sieht vor, dass nicht entnommene Gewinne bei Personenunternehmen (Personengesellschaften und Einzelunternehmen) mit dem Thesaurierungssteuersatz in Höhe von 28,25 % (zzgl. Annex-Steuern) besteuert werden können (sog. Thesaurierungsbegünstigung). Erst bei einem Transfer auf die private Ebene der Gesellschafter kommt es – ähnlich wie bei einer Kapitalgesellschaft – zu einer Vollbesteuerung (sog. Nachversteuerung mit 25 % Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag). Die Steuerbelastung auf nicht entnommene Gewinne soll hierdurch – im Sinne einer rechtsformneutralen Besteuerung – der Steuerbelastung einer Kapitalgesellschaft angenähert werden. Nennenswerte Verbesserungen an diesem Ziel wurden mit den Reformen mit Wirkung ab 2024 umgesetzt, in dem erstmalig auch Steuerzahlungen positiv berücksichtigt werden.

Themenschwerpunkte:

  • Überblick zur Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) und Änderungen ab 2024
  • Steuerbelastungsvergleich
  • Auswirkungen von Umstrukturierungen/Unternehmensnachfolgen 

Die Veranstaltung findet von 11:00 bis 12:30 Uhr über MS Teams statt. 

Organisator: Flick Gocke Schaumburg