Wie vor kurzem in unserem Blog-Beitrag vom 1. Juni 2021 berichtet, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sich mit den umsatz- und versicherungsteuerrechtlichen Folgen von KFZ-Händlergarantien auseinandergesetzt und kommt in einer Vielzahl von Fällen zu dem Ergebnis, dass die Angebote der Versicherungsteuer unterliegen (vergleiche BMF-Schreiben vom 11. Mai 2021 – III C 3 - S 7163/19/10001 :001 (2021/0533686)).
Das Schreiben des BMF hat nicht zuletzt wegen des knappen Umsetzungszeitraums (zunächst geplant war der 1. Juli 2021) für Aufruhr in der Branche geführt.
Auf vielfache Kritik hin, hat das BMF mit Schreiben vom 18. Juni 2021 die Nichtbeanstandungsregelung verlängert. Die neuen Grundsätze finden nunmehr erst zwingend Anwendung auf Verträge, die nach dem 31. Dezember 2021 geschlossen werden (vergleiche BMF-Schreiben vom 18. Juni 2021 – III C 3 - S 7163/19/10001 :001 (2021/0706884)). Dadurch erhält die Branche einen immerhin sechsmonatigen Aufschub.
Zudem nutzte das BMF die Gelegenheit und stellte ergänzend klar, dass die Grundsätze des Schreibens auch branchenübergreifend gelten sollen. Mithin dürften nun nicht mehr nur die KFZ-Händler als potenzielle Versicherer in den Fokus rücken, sondern alle Garantieanbieter.
Unternehmer, gleich welcher Branche, die derartige Garantien einräumen, sollten die verbleibende Zeit nutzen, um sich mit der Frage zu beschäftigen, ob sie künftig versicherungsteuerpflichtig werden.