International Tax Law / Transfer Pricing

Made in America Tax Plan: Neues aus den Steuerplänen der Biden-Administration

12.04.2021 | FGS Blog

In den vergangenen Tagen ist Bewegung in die geplanten Änderungen des US-Steuerrechts gekommen. Zunächst hat am 5. April Ron Wyden, der Chairman des Finance Committee des US-Senats, gemeinsam mit den Senatoren Sherrod Brown und Mark Warner ein lang erwartetes Framework veröffentlicht. Dieses enthält Vorschläge dafür, wie die US-Vorschriften zum internationalen Steuerrecht geändert werden könnten und sollten („Wyden Whitepaper“). Zu diesen Vorschlägen der Demokraten gesellte sich am 7. April die Veröffentlichung des sogenannten „Made in America Tax Plan“ von Joe Biden. Die beiden Dokumente sind nicht deckungsgleich und unterschiedlich detailliert, zielen aber beide in die gleiche Richtung. Neben bereits angekündigten und vieldiskutierten Maßnahmen enthalten sie auch die eine oder andere Überraschung.

Hintergrund

Ausgangspunkt der durch die Biden-Administration angestrebten neuerlichen Änderung des US-Steuerrechts ist der nachstehende Befund zum US-Steueraufkommen:

  • Die tatsächliche Steuerzahllast international agierender US-Konzerne in den USA liegt bei nur 7,8% der jeweiligen Unternehmensgewinne.
  • Das Körperschaftsteueraufkommen ist auf einem historischen Tiefstand – seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs – angelangt. Obwohl US-Unternehmen zu den profitabelsten der Welt gehören, beträgt der Anteil der Unternehmenssteuern am US-Bruttoinlandsprodukt nur etwa 1% und ist somit kleiner als in fast allen hochentwickelten Volkswirtschaften der OECD.
  • Das Profit Shifting für US-Unternehmensgewinne, also die Verlagerung von Steuersubstrat ins niedrigbesteuerte Ausland, hat trotz der von Donald Trump eingeführten Abwehrmaßnahmen ein neues Rekordniveau erreicht. Inzwischen versteuern US-Unternehmen mehr Gewinne in Steueroasen als in China, Indien, Japan, Kanada, Frankreich und Deutschland zusammen. Allein 10% der Gewinne von US-Unternehmen fallen demnach auf den Bermudainseln an.

Hinzu kommt, dass die neue US-Regierung die anhaltenden Folgen der Corona-Krise bewältigen muss. Zudem erfordert die in die Jahre gekommene Infrastruktur des Landes erhebliche Investitionen und die Bekämpfung des Klimawandels sowie der Aufbau erneuerbarer Energien in den USA stecken noch in den Kinderschuhen. Zur Finanzierung insbesondere der mit dem „American Jobs Plan“ verbundenen Maßnahmen soll nun insbesondere das internationale Steuerrecht der USA umfassend reformiert werden.

Geplante Maßnahmen

Anhebung des Körperschaftsteuersatzes

 

 

Der Made in America Tax Plan sieht eine Anhebung des einheitlichen Körperschaftsteuertarifs der Federal Corporate Income Tax auf 28% vor. Joe Biden macht also Ernst mit der während des Wahlkampfs angekündigten Tariferhöhung, die viele Beobachter – zumindest in dieser Höhe – als wenig realistisch beurteilt hatten. Im Vergleich zu den Körperschaftsteuersätzen vor der Ära Trump (in der Spitze 35%) bliebe es damit immer noch bei einer Tarifsenkung von bis zu 7%-Punkten. Die Biden-Administration geht zudem davon aus, dass die Vielzahl steuerlicher Anreize und Begünstigungen dazu führt, dass die effektive Steuerbelastung von Unternehmensgewinnen weiterhin deutlich hinter der Tarifbelastung zurückbleiben wird.

 

Drei zentrale Änderungen bei der Besteuerung des GILTI

Wie bereits erwartet, sieht der Made in America Tax Plan eine Verschärfung der Vorschriften zur sogenannte GILTI („global intangible low taxed income“) vor. Die geplanten Änderungen betreffen drei Aspekte:

  1. Bei der Ermittlung der für die GILTI-Besteuerung maßgebenden Einkünfte war bisher rechnerisch eine Art Freibetrag vorgesehen. GILTI-Einkünfte lagen nämlich nur vor, soweit die ausländischen Tochtergesellschaften Gewinne erzielt haben, die (vereinfacht) eine Routinerendite von 10% auf die materiellen Vermögenswerte der Gesellschaften überstiegen. Studien zur GILTI wollen nun festgestellt haben, dass diese Berechnungsmechanik dazu geführt hat, dass Unternehmen bewusst materielle Vermögenswerte, also beispielsweise Gebäude und Maschinen, vermehrt im Ausland aufgebaut und im US-Inland verringert haben. Dies mit dem Ziel Gewinne ins niedrigbesteuerte Ausland zu verlagern, ohne dass es zu einer Besteuerung des GILTI in den USA kommt. Der Freibetrag hat den eigentlichen Sinn der Vorschriften also konterkariert. Dementsprechend soll der Freibetrag nun abgeschafft werden. In diesem Zuge wird es sicher auch zu einer begrifflichen Anpassung kommen, denn die Trennung der zu besteuernden Auslandseinkünfte in immaterielle („Intangible“) versus materielle Einkünfte wird mit der Streichung des Freibetrags aufgehoben.
  2. Die Ermittlung des GILTI folgte bisher einem „country blending“. Dabei konnten Gewinne, die im Ausland einer effektiven Besteuerung von mehr als 13,125% unterlagen, mit Gewinnen verrechnet werden, die einer entsprechend niedrigeren Besteuerung unterlagen. So hat beispielsweise jeder US-Dollar, den eine in Deutschland besteuerte Tochtergesellschaft erwirtschaftet hat, ermöglicht, dass ein US-Dollar in einer Steueroase ohne jegliche Besteuerung blieb. Um derartige Aufrechnungen zu vermeiden, soll das country blending abgeschafft und – in Übereinstimmung mit den Überlegungen der OECD zum GLOBE – zukünftig auf einer „per-country basis“ ermittelt werden.
  3. Für die GILTI-Einkünfte ergab sich in den USA bisher eine steuerliche Effektivbelastung von 10,5%. Diese wurde erreicht, indem bei der Einkommensermittlung 50% des GILTI zum Abzug zugelassen wurden und nur die verbleibenden 50% steuerpflichtig waren. In welcher Höhe das GILTI zukünftig steuerpflichtig sein soll, ist aktuell noch nicht abschließend geklärt und dürfte auch durch die Überlegungen der OECD beeinflusst werden. Während das Wyden Whitepaper von einer 60-100%igen Steuerpflicht des GILTI spricht, geht der Made in America Tax Plan von einer „bis zu 75%igen“ Steuerpflicht aus. Bei Realisierung des Körperschaftsteuertarifs von 28% kombiniert mit der 60%igen Steuerpflicht würde die GILTI-Besteuerung zukünftig immer dann zur Anwendung gelangen, wenn die effektive steuerliche Vorbelastung im Ausland unterhalb von 21% liegt. Bei einer 75%igen Steuerpflicht müsste die im Ausland erforderliche Vorbelastung bei 26,25% liegen.

 

 

Abschaffung des FDII

Die erste Überraschung, die der Made in America Tax Plan bereithält, ist die angedachte Streichung der Vorschriften zum FDII („foreign derived intangible income“). Diese waren im Tax Cuts and Jobs Act („TCJA“) als Gegenpol zu den GILTI-Vorschriften konzipiert worden und regeln eine effektive Besteuerung in Höhe von nur 13,125% für bestimmte Einkünfte mit Auslandsbezug. Analog zu den Vorschriften des GILTI werden die entsprechenden Einkünfte in einen materiellen und immateriellen Teil zerlegt, indem eine Art nicht begünstigter Freibetrag ermittelt wird. Letzterer unterstellt, dass die inländischen materiellen Vermögenswerte eine Routinerendite von 10% generieren.

 

 

 

Der Berechnungsmechanismus hat – wie schon beim GILTI – einen Anreiz geschaffen, materielle Vermögenswerte wie Gebäude und Maschinen im Inland abzubauen, damit die Begünstigung des FDII für einen größeren Teil des Gewinns gilt. Da mit der Verlagerung von materiellen Vermögenswerten in der Regel auch der Beschäftigungsgrad im Inland sinkt, war das FDII schon länger umstritten. Vor diesem Hintergrund erscheint die Abschaffung des American Jobs Plans konsequent.

 

 

 

Das Wyden Whitepaper will das FDII durch ein neues Regime ersetzen, das die gleiche Abkürzung trägt, wobei das DII aber für „deemed innovation income“ stehen soll. Das Innovation Income soll dabei wohl aus den Gesamteinkünften ermittelt werden, indem diese mit dem Anteil multipliziert werden, den bestimmte inländische Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen an den Gesamtaufwendungen ausmachen. Details enthält das Whitepaper nicht. Die Wyden-Lösung für das neue FDII als eine sich auf der Einkunftsseite auswirkende steuerliche Begünstigung erscheint aktuell wenig wahrscheinlich. Da sich aber auch der Made in America Tax Plan für verbesserte F&E-Anreize ausspricht, darf man hier im weiteren Verlauf Alternativvorschläge erwarten.

 

Abschaffung der BEAT 

 

 

Eine weitere Überraschung, die der Made in America Tax Plan bereithält, ist die Abschaffung der BEAT („base erosion and anti-abuse tax“). Diese war ebenfalls mit dem TCJA eingeführt worden. Sie sollte vermeiden, dass sich die inländische Steuerschuld durch bestimmte Zahlungen an ausländische (verbundene) Unternehmen verringert.

 

Die USA haben die internationale Kritik an den Vorschriften zur BEAT durchaus wahrgenommen. Im Bemühen um eine Einigung hinsichtlich eines international koordinierten Vorgehens gegen Base Erosion hat sich die Biden-Administration nun zu einer Abschaffung der BEAT entschlossen. Der Befund, dass die BEAT weniger als die Hälfte der prognostizierten Steuereinnahmen generiert, hat diese Entscheidung erleichtert.

 

Einführung des SHIELD

 

 

Als Ersatz für die BEAT regt der Made in America Tax Plan – begrifflich gewaltfreier – die Einführung des SHIELD an. SHIELD steht dabei für „Stopping Harmful Inversions and Ending Low-tax Developments“ und soll zwei Maßnahmen vorsehen.

 

 

 

Zunächst will man die Anti-Inversions-Vorschriften um einen Managed- and Controlled-Test und weitere Anpassungen ergänzen, um die Verlagerung von Gewinnen in Steueroasen zu vermeiden.

 

 

 

Daneben soll es zu einem Abzugsverbot für Zahlungen an verbundene Unternehmen kommen, sofern diese im Ausland effektiv niedrig besteuert werden. Die Frage, wann eine niedrige Besteuerung vorliegt, soll das Einigungsergebnis beantworten, das die USA mit der OECD im Rahmen der Überlegungen zum GLOBE anstreben. Solange hierüber noch keine Klarheit besteht, soll als Referenzbelastung die ausländische Mindestvorbelastung der GILTI-Vorschriften gelten. Die USA setzen hiermit einen vergleichsweise hohen Ankerpunkt für die Diskussion mit der OECD, deren Überlegungen zum globalen Mindeststeuersatz bisher Werte von 12,5% oder 15% vorgesehen haben.

 

(Wieder-)Einführung einer Minimum Tax

 

 

Nachdem der TCJA die „Alternative Minimum Tax“ für Unternehmen abgeschafft hat, wird ein derartiger Mechanismus durch den Made in America Tax Plan wiederbelebt. Zukünftig sollen große Unternehmen der sogenannte „Minimum Book Tax“ unterliegen. Die Mindeststeuer soll dabei 15% des handelsrechtlichen Ergebnisses betragen. Welche Unternehmen dabei in den persönlichen Anwendungsbereich fallen, ist noch unklar. Der Made in America Tax Plan berechnet jedoch beispielhaft den Fall, dass die Neuregelung alle Unternehmen mit Jahresergebnissen oberhalb von 2 Milliarden US-Dollar betrifft. Inwieweit dies als Fingerzeig für die zukünftigen Regelungen gelten kann, bleibt abzuwarten. Bisher war jedenfalls eine deutlich geringere Schwelle von nur 100 Mio. US-Dollar diskutiert worden.

 

 

 

Die Minimum Book Tax ist sicherlich das Thema, das Unternehmenslobbyisten am stärksten umtreibt und für das die Biden Administration den meisten Gegenwind erfährt. Die Mindeststeuer ist jedoch ein nicht emotionsfreies Element. Denn den US-Arbeitnehmern wird hier signalisiert, dass Unternehmen mit hohen Buchgewinnen nicht länger die Taschen von Management und Anteilseignern füllen können, ohne dass das Unternehmen seinen gerechten Anteil („fair share“) am Steueraufkommen zahlt. Daneben wird die neue Mindeststeuer aber auch als Absicherung vor ausländischen Mindestbesteuerungsregimen gesehen: Wenn die US-Unternehmen schon eine Mindeststeuer zahlen müssen, dann soll dies in den USA geschehen.

 

Domestic Investment Credit und Offshoring Tax Penalty

 

 

Nach dem bereits unter Donald Trump beliebten Zuckerbrot-und-Peitsche-Konzept waren bisher ein Domestic Investment Credit und eine Offshoring Tax Penalty im Gespräch. Danach sollten Unternehmen, die Tätigkeiten und Funktionen in die USA (zurück-)verlagern, mit steuerlichen Vergünstigungen belohnt werden. Umgekehrt sollten Unternehmen, die aus dem Ausland Waren oder Dienstleistungen in die USA verkaufen oder gar Tätigkeiten und Funktionen aus den USA ins Ausland verlagern, mittels einer Zuschlagssteuer und neuen Vorschriften zur Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen bestraft werden. Weder das Wyden Whitepaper noch der Made in America Tax Plan greifen die beiden Instrumente auf. Dies darf man indes nicht als Absage an diese Ideen werten, sondern kann schlicht Ausdruck der Tatsache sein, dass die Konzepte regierungsintern noch nicht hinreichend konkretisiert sind.

 

Förderung erneuerbarer Energien und Ausbau der Finanzverwaltung

 

 

Nicht konkret erläutert sind die Pläne der Biden-Administration in den Bereichen Förderung erneuerbarer Energien und Ausbau der Finanzverwaltung. Beide Themen sind aber im Made in America Tax Plan als Vorhaben grob beschrieben.

 

 

 

Demnach sollen Subventionen für fossile Energien abgeschafft und durch steuerliche und nichtsteuerliche Anreize für den Ausbau erneuerbaren Energien ersetzt werden.

 

 

 

Zudem will man der seit Jahren rückläufigen Prüfungsquote und dem Personal- und Budgetmangel aufseiten des IRS begegnen, indem erheblich in die personelle und wirtschaftliche Infrastruktur der Finanzverwaltung investiert wird.

 

Ausblick

Es kommt Bewegung in die geplante US-Steuerreform. Die jüngsten Veröffentlichungen lassen die Grundzüge sowie die wesentlichen Aspekte bereits erkennen. Hierbei kommt es zu einer Reparatur einiger Normen des unter Donald Trump verabschiedeten TCJA, der nicht die gewünschte Wirkung gezeigt hat.

 

Flankiert werden die jüngsten Veröffentlichungen zur geplanten Steuerreform durch neue Eingaben der USA in den Arbeitskreis der OECD, der sich mit der geplanten globalen Mindeststeuer befasst, sowie durch den Vorschlag der EU-Kommission, alle gegenseitigen Zölle für sechs Monate auszusetzen, um eine Verhandlungslösung im Handelsstreit mit der USA zu erzielen. Insoweit besteht berechtigte Hoffnung, dass auch die transatlantischen Beziehungen der USA zu Europa Gegenstand des Reparaturprozesses sind, der von Joe Biden und seiner Partei eingeleitet wurde.