Flick Gocke Schaumburg erzielt weiteren Etappensieg für Infinus-Anleger gegen Anfechtungsklagen des Insolvenzverwalters

21.01.2020 | Kanzleinachrichten

Im Rechtsstreit um die Rückzahlung von Zinsen aus Genussrechten hat Flick Gocke Schaumburg für die Anleger der insolventen Infinus-Gruppe einen weiteren Sieg errungen. Das Oberlandesgericht Koblenz wies heute die Berufung des Insolvenzverwalters zurück und entschied, dass es sich bei den ausgezahlten Genussrechtszinsen nicht um unentgeltliche Leistungen im Sinne des § 134 InsO handle (Az. 3 U 321/19).

Das Urteil schließt sich an eine Reihe erfolgreicher Abwehrprozesse von Infinus-Anlegern gegen den Insolvenzverwalter über das Vermögen der Prosavus AG, einer Gesellschaft der insolventen Dresdner Infinus-Gruppe, an. Der Insolvenzverwalter nimmt seit Ende 2017 mehrere tausend Anleger auf Rückzahlung gewinnabhängiger Genussrechtszinsen in Anspruch. Er vertritt die Ansicht, es handle sich bei diesen Zinsen um anfechtbare unentgeltliche Leistungen im Sinne des § 134 der Insolvenzordnung. Prosavus habe ein Schneeballsystem betrieben und in den Jahresabschlüssen, die gleichwohl von einem Abschlussprüfer testiert worden seien, lediglich Scheingewinne ausgewiesen. Dies sei dem Prosavus-Vorstand bekannt gewesen.

Dagegen wenden sich mehrere Hundert von Flick Gocke Schaumburg vertretene Anleger mit dem Argument, die den Jahresabschlüssen zugrunde liegende Buchhaltung sei unstreitig ordnungsgemäß gewesen. Der Vorstand habe auf das Testat des Abschlussprüfers vertrauen dürfen. Der angebliche Betrieb eines Schneeballsystems führe handelsbilanzrechtlich nicht zwingend zu Verlusten.

Nahezu alle erstinstanzlichen Gerichte, die bereits entschieden haben, haben die Klagen des Insolvenzverwalters abgewiesen. In der zweiten Instanz haben auch die Oberlandesgerichte München (Az. 5 U 546/19) und Schleswig-Holstein (Az. 9 U 26/19) den von Flick Gocke Schaumburg vertretenen Anlegern Recht gegeben. Gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat der Insolvenzverwalter Revision eingelegt. Das Verfahren ist beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen IX ZR 247/19 anhängig; die mündliche Verhandlung findet am 28. Mai 2020 statt.

Das Flick Gocke Schaumburg Team besteht aus Dr. Lambertus Fuhrmann, Alexander Löschhorn, Andreas Heinrich und Christoph Merks (alle Prozessführung/Schiedsverfahren).