Flick Gocke Schaumburg erneut als „Kanzlei des Jahres für Nachfolge/Vermögen/Stiftungen“ ausgezeichnet

27.10.2017 | Kanzleinachrichten

Flick Gocke Schaumburg ist „Kanzlei des Jahres für Nachfolge/Vermögen/Stiftungen“. Zum vierten Mal seit Beginn der Preisverleihungen durch den JUVE Verlag für juristische Information wurde die Kanzlei für eine besonders starke Entwicklung in der Nachfolge- und Vermögensberatung ausgezeichnet. Bereits 2006, 2010 und 2014 hatte sie den Titel in dieser Kategorie für sich verbuchen können – in Summe nun häufiger als jede andere Kanzlei.

Flick Gocke Schaumburg setzt seit vielen Jahren auf einen konsequenten Ausbau des Bereichs Nachfolge/Vermögen/Stiftungen, dies vor allem auch, um dem wachsenden Bedarf nach hochqualifizierter Nachfolgeberatung gerecht zu werden. Zum Jahresanfang 2017 wurden die Experten für Nachfolgefragen, Dr. Manfred Reich, Frankfurt, und Christoph Oenings, Hamburg, in die Partnerschaft aufgenommen. Auch ihre Beratungstätigkeit für Stiftungen und Non-profit-Organisationen entwickelt Flick Gocke Schaumburg kontinuierlich fort. Bundesweit zählt das Private-Clients- und NPO-Team heute fast 40 Rechtsanwälte und Steuerberater, darunter 18 Partner und Assoziierte Partner.

„Über die erneute Anerkennung unserer erfolgreichen Mandatstätigkeit im Bereich Nachfolge/Vermögen/Stiftungen freuen wir uns sehr“, sagt Dr. Christian von Oertzen, Partner der Private-Clients-Praxis am Standort Frankfurt. „Sie zeigt, dass das Vertrauen, das unsere Mandanten auf diesem ebenso anspruchsvollen wie sensiblen Gebiet seit vielen Jahren in uns setzen, auch im Markt wahrgenommen und wertgeschätzt wird“, ergänzt Partner Prof. Dr. Andreas Söffing.

Die JUVE Redaktion begründete die Auszeichnung wie folgt:

„Bei der Nachfolge- und Vermögensberatung ist Flick Gocke Schaumburg offenbar nicht zu schlagen. Schon seit Jahren ist die Traditionskanzlei unangefochtener Spitzenreiter, nun führt sie sogar in Sachen Digitalisierung das Feld an: Mit einer im Herbst 2017 aufgesetzten Digitaltochter beschreitet die Kanzlei neue und innovative Wege. Für Family Offices schuf sie ein eigens entwickeltes steuerliches Compliance-Managementsystem, das etwa eine Verbundvermögensaufstellung für Familienunternehmen ermöglicht oder frühzeitig auf steuerstrafrechtliche Gefahren hinweist. Dazu ist es der Kanzlei über die vergangenen Jahre gelungen, die Praxis auch personell stetig zu verjüngen u. zu verbreitern. Seit Langem prägen Partner wie die Nachfolgespezialisten Dr. Christian von Oertzen, Dr. Andreas Söffing oder der Experte für Gemeinnützigkeitsrecht Prof. Dr. Stephan Schauhoff als juristische bzw. steuerliche Koryphäen den Markt und beraten die wichtigsten Familien und Einrichtungen des Landes. In diesem Jahr sind zudem mit Dr. Manfred Reich in Frankfurt und Christoph Oenings aus Hamburg bzw. Berlin erstmals zwei ausgewiesene Nachfolgeexperten aus den eigenen Reihen zu Equity-Partnern ernannt worden, die nicht aus dem Bonner Stammsitz der Kanzlei kommen. Damit sendet FGS auch jenseits des Rheinlands ein mehr als deutliches Signal an ihre Wettbewerber.“